Zuständig für die Förderung von Studierenden sind in der Regel die Ämter für Ausbildungsförderung oder eine andere durch das jeweilige Bundesland benannte Stelle.
Da die Zuständigkeit für Studierende der hessischen Musikakademien bei den kommunalen Ämtern liegt, können Studierende der Musikakademie Kassel ihre Studienstarthilfe beim Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Kassel beantragen.
Studienstarthilfe können Sie grundsätzlich ausschließlich online beantragen.
Persönliche Voraussetzungen für die Bewilligung einer Studienstarthilfe:
- 25. Lebensjahr noch nicht vollendet
- Vorhergehender Bezug der Person selbst oder ihrer Familie von:
- Bürgergeld
- Sozialhilfe
- Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Recht der Sozialen Entschädigung
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Bezug des Kinderzuschlags durch Auszubildende/Auszubildenden selbst für eigene Kinder oder Eltern der oder des Auszubildenden für diese oder diesen
- Bezug von Wohngeld, selbst oder als Haushaltsmitglied
- Erhalt einer Leistung der Kinder- und Jugendhilfe und kein Heranziehen der Eltern aus deren Einkommen zu den Kosten.
Der vorgenannte Sozialleistungsbezug muss im bzw. für den Monat vor Ausbildungsbeginn erfolgt sein.
Die Antragstellung muss bis zum Ablauf des Folgemonats nach Ausbildungsbeginn erfolgt sein.
Den Antrag stellen Sie unter Vorlage der folgenden erforderlichen Unterlagen beim Amt für Ausbildungsförderung.
- Online‐Service nutzen
- Persönliche Beratung und Antragsaushändigung im Amt für Ausbildungsförderung
Über die BAföG‐Hotline 0800−223−6341 (kostenfrei) können Sie täglich in der Zeit von 8 – 20 Uhr Informationen abrufen.