Beschreibung
Die Unterbringung nach dem Hessischen Landesaufnahmegesetz zugewiesener Flüchtlinge erfolgt in der Regel in den Gemeinschaftsunterkünften der Stadt Kassel. Wurde bereits über den Asylantrag entschieden und ein Bleiberecht anerkannt, kann das Sozialamt in Kooperation mit der Caritas Nordhessen e.V. bei der Vermittlung von Wohnungen behilflich sein.
Zwischen Flüchtling(en) und Vermieter/innen wird ein Mietvertrag zu den ortsüblichen Mieten (Mietobergrenzen sind zu berücksichtigen) abgeschlossen.
Vor Abschluss des Mietvertrages ist eine Zustimmung zur Wohnungsanmietung durch den jeweiligen Leistungsträger (Jobcenter oder Sozialamt) erforderlich.
Details
Anschrift und Öffnungszeiten
Flüchtlingsaufnahme
Hinweis
Sicherung des Lebensunterhaltes, Versicherungsamt, Ausgleichsamt
Anschrift
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel