Beschreibung
Das Sozialamt kann in Kooperation mit der Caritas Nordhessen e.V. bei der Vermittlung von Wohnungen an Flüchtlinge behilflich sein.
Zwischen Flüchtling(en) und Vermieter/innen wird ein Mietvertrag zu den ortsüblichen Mieten (Mietobergrenzen sind zu berücksichtigen) abgeschlossen.
Vor Abschluss des Mietvertrages ist eine Zustimmung zur Wohnungsanmietung durch den jeweiligen Leistungsträger (Jobcenter oder Sozialamt) erforderlich.
Die Mietobergrenzen sind:
Personen im Haushalt / in der Bedarfsgemeinschaft | Wohnfläche | Grenzwert incl. NK (Neufall) |
1 |
bis 50 m² | 393 Euro |
2 |
bis 60 m² |
470 Euro |
3 | bis 75 m² |
534 Euro |
4 | bis 87 m² |
639,45 Euro |
5 | bis 99 m² |
813 Euro |
6 und mehr Personen |
Einzelfallentscheidung |
Die Heizkosten werden noch hinzugerechnet