Bestattungskosten - Sozialhilfe

Kosten der Bestattung können auf Antrag der Verpflichteten und bei Anspruchsvoraussetzung übernommen werden.

Beschreibung

In Deutschland besteht eine Bestattungspflicht, d.h. bei einem Sterbefall sind die Angehörigen der verstorbenen Person nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften (Hessisches Friedhofs- und Bestattungsgesetz) verpflichtet, für die Bestattung zu sorgen.
Die Beauftragung einer Bestattung ist eine privatrechtliche Angelegenheit (Werkvertrag) und muss regelmäßig durch den Verpflichteten ausgelöst werden. Der Sozialhilfeträger beauftragt selbst keine Bestattung und nimmt auch nicht die Stellung eines Ausfallbürgen bezüglich der privatrechtlichen Zahlungsverpflichtung ein. Es kann lediglich ein Antrag beim zuständigen Sozialamt auf Kostenentlastung gestellt werden.

Wie sehen die Voraussetzungen für die Prüfung einer Kostenentlastung aus?

  • Nach § 74 SGB XII sind die zur Bestattung Verpflichteten von den erforderlichen Kosten einer Bestattung zu entlasten, wenn die Verpflichtung hierzu nicht zugemutet werden kann. 

Für die Prüfung ist neben der Anzahl, der zur Bestattung verpflichteten Personen, sowie dem vorhandenen Nachlass, auch die persönliche und finanzielle Situation des Antragstellenden zu berücksichtigen. Dabei ist das Einkommen und/oder das Vermögen zu erheben und rechtlich zu bewerten. Sofern Einkommen und/oder Vermögen der verpflichteten Person die sozialhilferechtlichen Grenzen übersteigt, ist das Tragen der Bestattungskosten zumutbar, ggf. auch durch eine Ratenzahlungsvereinbarung. Einkommen und Vermögen von Ehegatten, Lebenspartnern und Personen, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, fließen in eine Berechnung voll mit ein.

Zusammenfassend ist eine Kostenentlastung nur dann möglich, wenn 

  • kein oder kein ausreichender Nachlass vorhanden ist,
  • keine vorrangig zur Kostentragung Verpflichteten existieren,
  • die Kosten nicht aus dem Einkommen und/oder Vermögen des Verpflichteten selbst beglichen werden können. 

Wer gehört zum verpflichteten Personenkreis?

Zur Übernahme der Bestattungskosten sind nacheinander verpflichtet:

  1. Vertraglich verpflichtete Personen oder Institutionen
  2. Vater eines nichtehelichen Kindes beim Tod der Mutter infolge der Schwangerschaft oder Entbindung
  3. Erben
  4. Leistungsfähige Unterhaltspflichtige
  5. Öffentlich-rechtlich Verpflichtete (Bestattungspflichtige) nach § 13 Absatz 2 Hessisches Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG) zu je gleichen Teilen: Ehegatte oder Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, Kinder, Enkel, Eltern, Großeltern und Geschwister.

Jeder Verpflichtete muss selbst eine Kostenentlastung beim Sozialhilfeträger beantragen, sofern er diese nicht aus eigenen Mitteln tragen kann und eröffnet damit ein eigenständiges Prüfverfahren. Die Existenz vorrangig Verpflichteter schließt eine Kostentragungspflicht nachrangig Verpflichteter aus.

Hinweis: Wer die Bestattung aus einer moralischen Überzeugung veranlasst (z.B. Lebensgefährte, befreundete Person, ehemaliger Betreuer) kann keinen Antrag auf Kostenentlastung stellen und damit auch keine Leistungen erhalten.

Welche Höhe der Bestattungskosten ist maßgebend?

Die Höhe der erforderlichen Bestattungskosten im Sinne des § 74 SGB XII ist individuell zu prüfen. Teilen Sie dem Bestatter bitte mit, dass möglicherweise eine Antragstellung beim Sozialhilfeträger erfolgen soll. Es besteht mit den Kasseler Bestattungsunternehmen eine Vereinbarung über die Höhe der Kosten, die bei einer sogenannten „Sozialbestattung“ als angemessen anerkannt und abgerechnet werden können.

Welche Rolle spielt der Nachlass? 

Jeglicher Nachlass wie beispielsweise Sparguthaben, Guthaben auf Girokonten, sonstige Vermögenswerte wie Grundbesitz, Kraftfahrzeuge usw. sind zunächst für die Bestattungskosten zu verwenden, bevor weitere Nachlassverbindlichkeiten beglichen werden. Diese stehen den Bestattungskosten nach.

Darüber hinaus sind Zahlungen aus Anlass des Todes wie beispielsweise Lebens- und Sterbegeldversicherungen sowie auch Spenden oder finanzielle Zuwendungen einzusetzen.

Welches Zeitfenster ist für die Antragsentscheidung zu berücksichtigen?

Zum umfassenden Prüfen aller Möglichkeiten einer Entlastung von Bestattungskosten, kann in Einzelfällen ein zeitlicher Rahmen von mehreren Monaten zum Tragen kommen.

Vorsorglich weisen wir deshalb darauf hin, dass der Sozialhilfeträger nicht für eine fristgerechte Erfüllung von Werkverträgen (Begleichung von Rechnungen) in die Pflicht genommen werden kann. Es handelt sich dabei ausschließlich um eine rein privatrechtliche Angelegenheit zwischen Gläubigern (z. B. Friedhofsverwaltung oder Bestatter) und Auftraggeber. Es besteht weiterhin keine Möglichkeit, seitens der Sozialverwaltung mündliche oder schriftliche Kostenzusicherungen an einen Gläubiger zu erteilen. 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeitung.

 

Anschrift und Öffnungszeiten

Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege

Anschrift

Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel

Ähnliche Dienstleistungen

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Nachlass

Nachlass

Wenn eine Person gestorben ist.
Dann bleiben von dieser Person diese Sachen übrig:

  • Geld.
  • Verträge.
  • Eigentum.

Das alles nennt man Nachlass.

Gläubiger

Gläubiger

Das ist eine Person, die einer anderen Person
Geld geliehen hat.

Eingliederungs-Hilfe (Eingliederungshilfe)

Eingliederungs-Hilfe (Eingliederungshilfe)

Das ist Hilfe für Menschen mit Behinderungen.
Und für Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind.
Zum Beispiel:
Wenn man wegen einer Krankheit eine Behinderung bekommt.

Diese Hilfe soll das Leben mit einer Behinderung leichter machen.
Und sie soll mehr Teilhabe möglich machen.
Damit Menschen mit Behinderungen alles mit-machen können.

Mehr-Bedarf (Mehrbedarf)

Mehr-Bedarf (Mehrbedarf)

Manchmal braucht eine Person mehr Geld vom Amt.
Zum Beipiel nach einem Unfall.
Oder.
Für eine wichtige Hilfe.
Das nennt man Mehr-Bedarf.
Weil diese Person für eine bestimmte Zeit mehr als die normale Hilfe vom Amt braucht.

Das steht im 13. Buch von diesem Gesetz:
Sozial-Gesetz-Buch.

Erwerbs-Minderung (Erwerbsminderung)

Erwerbs-Minderung (Erwerbsminderung)

Das bedeutet:
Man kann eine Arbeit nicht mehr so gut machen.
Weil man eine Behinderung hat.
Oder
Weil man eine Krankheit hat.

Personen mit einer Erwerbs-Minderung können nur
bestimmte Arbeiten machen.

Sach-Leistung (Sachleistung, Sachleistungen)

Sach-Leistung (Sachleistung, Sachleistungen)

Das ist Geld für die Grund-Pflege.
Grund-Pflege bedeutet:
Man bekommt Hilfe für diese Sachen:

  • Körper-Pflege
  • Essen und Trinken
  • Beim Bewegen

Wenn man zum Beispiel nicht gut allein aufstehen kann.
oder
wenn man nicht gut alleine gehen kann.

Sach-Leistung ist auch Geld für Hilfe im Haushalt.
Wenn man gepflegt wird.

Gund-Sicherung (Grundsicherung)

Gund-Sicherung (Grundsicherung)

Das ist Hilfe vom Staat.
Wenn das Geld zum Leben nicht aus-reicht.
Diese Hilfe bekommt jede Person, die in Deutschland lebt.

Frei-Betrag (Freibetrag)

Frei-Betrag (Freibetrag)

Betrag ist ein anderes Wort für Geld.
Ein Frei-Betrag ist ein Teil vom Lohn.
Von diesem Teil muss man nichts an den Staat abgeben.

Von dem anderen Teil vom Lohn muss man etwas an den Staat abgeben.

Bedarfs-Gemeinschaft (Bedarfsgemeinschaft)

Bedarfs-Gemeinschaft (Bedarfsgemeinschaft)

Damit ist eine Familie gemeint.
Die Familie wohnt zusammen in einer Wohnung.
Eine Person in der Familie hat eine Arbeit.

Haushalts-Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft)

Haushalts-Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft)

Das ist eine Gruppe von Personen.
Sie sind miteinander verwandt.
Sie leben zusammen in einer Wohnung.
Alle bezahlen etwas im Haushalt.

Regel-Satz (Regelsatz)

Regel-Satz (Regelsatz)

Das ist eine Regel für das Sozial-Amt.
Damit rechnet das Sozial-Amt aus:
So viel Geld bekommt eine Person zum Leben.
Wenn diese Person nicht in einem Heim lebt.
Und wenn diese Person nicht in einer Einrichtung lebt.

Rechts-Anspruch (Rechtsanspruch)

Rechts-Anspruch (Rechtsanspruch)

Anspruch ist ein anderes Wort für:
Ich habe ein Recht darauf.
Zum Beispiel:
Recht auf Wohn-Geld.
Ein Rechts-Anspruch bedeutet:
In einem Gesetz steht:
Man hat das Recht auf etwas.
Zum Beispiel: Recht auf Wohn-Geld.
Oder: Recht auf Pflege.

Asyl

Asyl

Asyl spricht man so: Asül.
Das bedeutet:
Menschen aus anderen Ländern dürfen
in Deutschland bleiben.
Sie sind nach Deutschland gekommen.
Weil sie in ihrer Heimat nicht leben konnten.



Behördennummer

Behördennummer

Frau mit Headset

Die Behörden-Nummer 115 ist eine Telefon-Nummer.
Sie erreichen ein Service-Center,
zum Beispiel aus Kassel.
Diese Telefon-Nummer gibt es überall in Deutschland.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen helfen Ihnen gerne.

Rufen Sie unser Service-Center in Kassel an
wenn Sie Fragen haben zu Dienst-Leistungen

  • der Stadt-Verwaltung Kassel
  • andere Städten
  • Gemeinden
  • Kreis-Verwaltungen
  • Landes-Behörden
  • Bundes-Behörden. 

Unter (0561) 115 sind wir für Sie erreichbar:
von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr
und Samstag 9 bis 13 Uhr.

Rehabilitation (Wieder-Eingliederung)

Rehabilitation (Wieder-Eingliederung)

Das heißt Wieder-Eingliederung.
Es bedeutet:
Etwas wieder so machen wie vorher.
Zum Beispiel:
Nach einer Krankheit wieder so arbeiten wie vor der Krankheit.
Oder nach einem Unfall wieder so gesund sein wie vor dem Unfall.
Es bedeutet auch:
Teilhabe beim Zusammen-Leben mit anderen Menschen bekommen.

stationäre Pflege (stationär)

stationäre Pflege (stationär)

Stationär bedeutet:
Etwas ist an einem Ort.
Es bleibt auch an diesem Ort.

Stationäre Pflege bedeutet:
Diese Pflege wird immer in einem Pflege-Heim gemacht.

Behandlungs-Pflege (Behandlungspflege)

Behandlungs-Pflege (Behandlungspflege)

Das ist eine medizinische Pflege.
Diese Pflege wird von Fach-Leuten gemacht.
Man braucht dafür ein Rezept von einem Arzt.

Im 5. Buch von diesem Gesetz steht mehr über diese Pflege:
Sozial-Gesetz-Buch

Miet-Zuschuss (Wohngeld, Mietzuschuss)

Miet-Zuschuss (Wohngeld, Mietzuschuss)

Das ist Geld vom Staat.
Dieses Geld ist für die Miete.
Wenn man seine Miete nicht allein bezahlen kann.
Man kann auch Wohn-Geld dazu sagen.

Police

Police

Eine Police ist ein Papier von einer Versicherung.
Man spricht es so: Poliesse.
In dem Papier steht:
Es gibt einen Vertrag.
Zwischen dieser Person und dieser Versicherung.
Man braucht das Papier zum Beispiel:
Wenn man die Hilfe von dieser Versicherung braucht.

Vormundschaft

Vormundschaft

Ein Vormund ist eine erwachsene Person.
Sie kümmert sich um eine
minder-jährige Person.
Minder-jährig bedeutet:
Die Person ist unter 18 Jahre.
Ein Vormund kümmert sich um eine minder-jährige Person:
Wenn die Eltern von der minder-jährigen Person das nicht selbst machen können.
Oder wenn die Eltern von der minder-jährigen Person das nicht machen dürfen.

Der Vormund kümmert sich auch um das Geld von der minder-jährigen Person.

Wohn-Geld (Wohngeld)

Wohn-Geld (Wohngeld)

Das ist Geld vom Staat.
Es ist für die Miete.
Wenn man seine Miete nicht selbst bezahlen kann.