Beschreibung
Für Ihr Studium in Vollzeit (im Sinne des Gesetzes auch als Ausbildung bezeichnet) und unter bestimmten Voraussetzungen für ein vorgeschriebenes Praktikum im Rahmen Ihres Studiums können Sie Ausbildungsförderung nach dem BAföG für Ihren Lebensunterhalt und die Ausbildung sowie die Unterkunft erhalten. Für den monatlichen Bedarf erhalten Sie Pauschalbeträge.
Die konkrete Höhe der Bedarfssätze hängt davon ab, ob Sie bei Ihren Eltern wohnen oder nicht.
Für eigene Kinder unter 14 Jahren kann ein Kinderbetreuungszuschlag gewährt werden, wenn das Kind/die Kinder in Ihrem Haushalt leben.
Weiterhin ist die Bewilligung eines Zuschusses zu den Kosten der Kranken‐ und Pflegeversicherung möglich, sofern Sie selbst beitragspflichtig versichert sind.
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Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Bildung und Teilhabe, Ausbildungsförderung
Anschrift
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel