BAföG für Schülerinnen und Schüler

Schülerinnen und Schüler, die eine förderungsfähige Ausbildung nach dem BAföG betreiben und die persönlichen Voraussetzungen erfüllen, können Ausbildungsförderung erhalten.

Beschreibung

Für Ihre schulische Ausbildung können Sie Ausbildungsförderung nach dem BAföG für Ihren Lebensunterhalt und die Ausbildung erhalten. Für den monatlichen Bedarf erhalten Sie Pauschalbeträge.

Durch entsprechende Vereinbarung im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit ist das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Kassel ab
1. Februar 2023 auch für die Bearbeitung von Anträgen auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG zuständig, für die bisher beim Landkreis Waldeck‐Frankenberg die Zuständigkeit lag.

Nähere Regelungen zur Zuständigkeit finden Sie unter dem Punkt Details.

Die konkrete Höhe der Förderung hängt von der Art der Ausbildung ab und ob Sie bei Ihren Eltern wohnen oder nicht.

Für eigene Kinder unter 14 Jahren kann ein Kinderbetreuungszuschlag gewährt werden, wenn das Kind/die Kinder in Ihrem Haushalt leben.
Weiterhin ist die Bewilligung eines Zuschusses zu den Kosten der Kranken‐ und Pflegeversicherung möglich, sofern Sie selbst beitragspflichtig versichert sind.

Online-Services

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Anschrift und Öffnungszeiten

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Bildungs- und Teilhabe-Paket (Bildungspaket, Teilhabepaket)

Bildungs- und Teilhabe-Paket (Bildungspaket, Teilhabepaket)

Das ist eine Hilfe für Kinder und Jugendliche.
Wenn ihre Eltern Geld vom Staat bekommen.
Und die Eltern deshalb viele Sachen nicht bezahlen können.
Diese Hilfe ist zum Beispiel für:

  • Schulsachen
  • Eintritt für ein Museum
  • Eintritt für Veranstaltungen
Kinder-Tages-Pflege (Kindertagespflege)

Kinder-Tages-Pflege (Kindertagespflege)

Mehrere Personen betreuen Kinder.
Diese Personen sind Kinder-Tages-Pflege-Personen.
Sie heißen auch:

  • Tages-Mutter.
  • Tages-Vater.

Diese Personen bringen Kindern viele Sachen bei.
Sachen, die sie für das Leben wissen müssen.
Und sie bringen ihnen bei:
So benimmt man sich zusammen mit anderen Menschen.

Wohn-Geld (Wohngeld)

Wohn-Geld (Wohngeld)

Das ist Geld vom Staat.
Es ist für die Miete.
Wenn man seine Miete nicht selbst bezahlen kann.

Gund-Sicherung (Grundsicherung)

Gund-Sicherung (Grundsicherung)

Das ist Hilfe vom Staat.
Wenn das Geld zum Leben nicht aus-reicht.
Diese Hilfe bekommt jede Person, die in Deutschland lebt.

Erwerbs-Minderung (Erwerbsminderung)

Erwerbs-Minderung (Erwerbsminderung)

Das bedeutet:
Man kann eine Arbeit nicht mehr so gut machen.
Weil man eine Behinderung hat.
Oder
Weil man eine Krankheit hat.

Personen mit einer Erwerbs-Minderung können nur
bestimmte Arbeiten machen.

Eingliederungs-Hilfe (Eingliederungshilfe)

Eingliederungs-Hilfe (Eingliederungshilfe)

Das ist Hilfe für Menschen mit Behinderungen.
Und für Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind.
Zum Beispiel:
Wenn man wegen einer Krankheit eine Behinderung bekommt.

Diese Hilfe soll das Leben mit einer Behinderung leichter machen.
Und sie soll mehr Teilhabe möglich machen.
Damit Menschen mit Behinderungen alles mit-machen können.