Messen, Märkte, Ausstellungen

Möchten Sie sich die Ausführung einer Messe, eines Marktes oder einer Ausstellung genehmigen lassen?

Beschreibung

Genehmigung von Messen, Märkten, Ausstellungen nach Titel "IV Gewerbeordnung". Festsetzungen dienen dazu, Verkaufsveranstaltungen während der Ladenschlusszeiten und an Sonn- und Feiertagen durchführen zu können.

Anschrift und Öffnungszeiten