Beschreibung
Die Trinkwasserverordnung regelt die Beschaffenheit von Trinkwasser. Wesentliche Eintragungsquellen für Blei ins Trinkwasser sind Bleirohre oder Teilstücke aus Blei in der Hausanschlussleitung oder der Trinkwasserinstallation. Um diese Eintragungsquellen von Blei ins Trinkwasser zu beseitigen, wurden mit der neuen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 23. Juni 2023 konkrete Austauschpflichten für die noch installierten Trinkwasserleitungen aus Blei vorgegeben. Die aktuellen Regelungen zu Bleileitungen werden in § 17 TrinkwV definiert. Hiernach hat der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage, in der Trinkwasserleitungen oder Teilstücke von Trinkwasserleitungen aus dem Werkstoff Blei vorhanden sind, diese Leitungsteile bis zum 12. Januar 2026 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu entfernen oder stillzulegen. Die bloße Kenntnis über das Vorhandensein von Bleileitungen zwingt den Betreiber (Gebäudebesitzer) zum Handeln.
Nach § 17 Absatz 6 TrinkwV gibt es für Wasserversorgungsunternehmen und Installationsunternehmen eine Anzeigepflicht beim Gesundheitsamt von Bleileitungen bzw. Teilstücken aus Blei in Wasserversorgungsanlagen. Die Anzeigepflicht besteht nicht, wenn das Vorhandensein von Trinkwasserleitungen oder Teilen davon aus dem Werkstoff Blei im Rahmen der Erfüllung eines Auftrages zu deren Stilllegung oder Entfernung festgestellt wird.
Online-Services
Die Anzeige von Bleileitungen oder Teilstücken aus Blei in Wasserversorgungsanlagen nach § 17 Trinkwasserverordnung können Sie hier anzeigen.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Trinkwasserleitungen aus Blei
Hinweis
Hygienische Dienste
Anschrift
Alte Hauptpost
Friedrich-Ebert-Straße 24
34117 Kassel