Beschreibung
Staatliche Aufgaben im Bereich des Tierschutzes
Die Tierschutzgesetzgebung dient dem Schutz und dem Wohlbefinden des Tieres; sie regelt das Verhalten des Menschen gegenüber dem Tier. Der Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert und im Tierschutzgesetz grundsätzlich geregelt. Danach dürfen einem Tier nicht ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden.
Grundsätzlich ist jeder Mensch, der Tiere hält oder mit ihnen umgeht, verpflichtet, sich die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen, um die ihm anvertrauten Tiere gut zu versorgen, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen (§ 2 des Tierschutzgesetzes). Dem Tierschutz muss sowohl bei der Tierhaltung, dem Transport und der Schlachtung von Tieren Rechnung getragen werden, also etwa beim Sport mit Tieren, auf Veranstaltungen oder bei Tierversuchen.
Die Tierhalter sind verpflichtet, im Interesse des Wohlbefindens der Tiere die jeweils geltenden Vorschriften einzuhalten. Die gewerbsmäßige Haltung und der gewerbsmäßige Umgang mit Tieren sind in der Regel erlaubnispflichtig, Voraussetzung sind Sachkunde und Zuverlässigkeit der Betreiber. Zuständig für die Erlaubnis und die Kontrolle von Tierhaltungen sind die örtlichen Veterinärämter. Dort können auch Tierschutzverstöße angezeigt werden.
Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, die innerhalb des Gebietes der Stadt Kassel festgestellt wurden, können beim Amt Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit angezeigt werden. Die betreffenden Tierhaltungen werden zeitnah amtlich überprüft.
Einige Tätigkeiten im Umgang mit Tieren sind nach § 11 des Tierschutzgesetzes erlaubnispflichtig.
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit
Anschrift
Stegerwaldstraße 26a
34123 Kassel