Aushänge, Werbung und Sammlungen im Rathaus

In städtisch genutzten Gebäuden und Räumen dürfen Aushänge (Plakate, Veranstaltungshinweise usw.) nur mit Genehmigung erfolgen. Gleiches gilt für das Anbringen von Werbung auf städtischen oder angemieteten Fahrzeugen.

Aus­hänge, Wer­bung und Samm­lun­gen im Rat­haus

Beschreibung

Aushänge und sonstige Formen von Werbung für Alkohol und Tabakprodukte, sittenwidrige, und jugendgefährdende sowie politische Werbung und Werbung mit sexistischen oder religiösen Motiven sind ausgeschlossen. Sollte Ihr Unternehmen oder Anliegen eine andere Sache bewerben, als die soeben genannten, und sollte Ihrer Meinung nach in den Dienstgebäuden oder an Fahrzeugen der Stadt Kassel zu sehen sein, richten Sie Ihren Antrag bitte an das Hauptamt.

Sammlungen in städtisch genutzten Räumen und Gebäuden sind nur mit Genehmigung des Oberbürgermeisters zulässig. Möchten Sie einen Antrag auf eine Sammlung stellen, so ist dieser dem Hauptamt vorzulegen.

Anschrift und Öffnungszeiten