Beschreibung
Das Baugenehmigungsverfahren ist auch für Anlagen und Einrichtungen, von denen eine besondere Gefahr für die Umwelt ausgeht, erforderlich.
Gemeint sind hier Anlagen und Einrichtungen, die im Zusammenhang mit Gefahren durch
- atomare
- biologische
- chemische
Stoffe zu sehen sind.
Diesbezüglich arbeitet die Feuerwehr Kassel im Baugenehmigungsverfahren nach
- Bundesimmissionsschutzgesetz
- Störfallverordnung
- Strahlenschutzverordnung
- Gentechnikgesetz
- Biostoffverordnung
mit und berät die Betriebe bei der Gefahrenabwehrplanung.
Auf Grundlage des Baugesetzbuches nimmt die Feuerwehr Kassel im Rahmen der Erarbeitung von Bebauungsplänen zu grundsätzlichen brandschutztechnischen Belangen Stellung.