Beschreibung
Um an einer Wahl teilzunehmen, bedarf es eines gewissen Rückhalts in der Bevölkerung. Daher sehen alle Wahlgesetze vor, dass für Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern, die nicht mit einer Mindestzahl von Abgeordneten im Parlament oder der zu wählenden Körperschaft vertreten sind, eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern vorgelegt werden müssen, um für die Wahl zugelassen werden zu können.
Benötigt werden für:
- Europawahlen
2.000 für eine Landesliste und 4.000 für eine Bundesliste, - Bundestagswahlen
200 für einen Kreiswahlvorschlag und 2.000 für eine Landesliste,
Bitte beachten Sie: Auf Grund der Einschränkungen der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen erschwerten Bedingungen hat der Gesetzgeber für die Bundestagswahl 2021 die Zahl der für Kreiswahlvorschläge und Landeslisten erforderlichen Unterstützungsunterschriften auf jeweils ein Viertel reduziert. Weitere Infromationen entnehmen Sie der Internetseite des Bundeswahlleiters (Öffnet in einem neuen Tab) - Landtagswahlen
50 für einen Kreiswahlvorschlag und 1.000 für eine Landesliste, - Kommunalwahlen mit Ausländerbeiratswahl
Wahl der Stadtverordnetenversammlung
zweimal so viele Unterschriften wie Sitze in der Gemeindevertretung bzw. im Kreistag vorhanden sind. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kassel hat 71 Sitze. Daher werden 142 Unterschriften benötigt.
Ortsbeiratswahl
zweimal so viele Unterschriften wie Sitze im jeweiligen Ortsbeirat vorhanden sind. Daraus ergeben sich für die Ortsbeiräte der Stadt Kassel jeweils zwischen 18 und 26 Unterschriften.
Ausländerbeiratswahl
zweimal so viele Unterschriften wie Sitze im Ausländerbeirat vorhanden sind. Der Ausländerbeirat der Stadt Kassel hat 37 Mitglieder. Daher werden 74 Unterschriften benötigt.
Die Unterstützungsunterschriften sind persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten, die von den zuständigen Wahlleitungen auf Anforderung an die Wahlvorschlagsträger ausgegeben werden. Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen.
Für jede Unterstützerin und jeden Unterstützer muss sein Wahlrecht von der für seine Hauptwohnung zuständigen Gemeinde bestätigt werden. Die Wahlrechtsbescheinigung erfolgt in der Regel auf demselben Formular, auf dem auch die Unterstützungsunterschrift geleistet worden ist.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Verwaltung und Wahlen
Anschrift
Raum: Z 10 bis Z 16
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel