Beschreibung
Wenn ein Fahrzeug abgemeldet (außer Betrieb gesetzt) ist, kann es wieder auf Sie zugelassen werden. Dafür darf kein Wechsel des Zulassungsbezirks (z. B. wegen Umzug) vorliegen.
In diesem Zusammenhang ist auch die Zuteilung eines Wunschkennzeichens möglich.
Fahrten, die im Zusammenhang mit der Wiederzulassung stehen, dürfen mit ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk durchgeführt werden, wenn:
- die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind (ausgefüllte eVB-Nummer muss mitgeführt werden) und
- die bei der Außerbetriebsetzung reservierten und fahrzeugbezogenen Kennzeichen (eine Änderung der Kennzeichenkombination zwischen der zurückliegenden Außerbetriebsetzung und der Wiederzulassung ist nicht möglich!) am Fahrzeug angebracht sind.
Dazu können Sie unseren Online-Service nutzen und Ihr Fahrzeug jederzeit direkt von zu Hause aus wieder zulassen.