Namensänderung

Manche Namensänderungen entstehen durch eine gesetzliche Folge, manche durch Erklärung der Beteiligten. Lassen Sie sich beraten.

Beschreibung

In der Bundesrepublik Deutschland beurteilt sich der Name einer Person nach den privatrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Mit Beginn des Mai 2025 wurden viele Möglichkeiten durch den Gesetzgeber neu geschaffen, das Namensrecht liberalisiert. Danach kommen Namensänderungen familienrechtlicher Art im Wesentlichen in Betracht:

  • infolge von Eheschließung,
  • nach Annahme als Kind,
  • nach späterer Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge oder Erstreckung des elterlichen Namenswechsels auf Kinder,
  • nach Einbenennung in eine weitere Ehe eines sorgeberechtigten Elternteils,
  • infolge weiterer namensrechtlicher Erklärungen z.B. nach Scheidung. Hier sind z.B. die Wiederannahme des Geburtsnamens, eine Rückbenennung oder eine Namensänderung für Kinder, die aus einer geschiedenen Ehe stammen.

Auch Doppelnamen in der Ehe oder für Kinder sind in bestimmten Konstellationen möglich.

Die privatrechtlichen Vorschriften zur Eheschließung, zur Feststellung der Abstammung eines Kindes, zur Namensführung von Ehegatten und Kindern, zum Sorgerecht und zur Adoption sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.

Sonderregelungen gibt es für Vertriebene, Spätaussiedler und bestimmte Personengruppen wie zum Beispiel Eingebürgerte, die ihren Namen unter der Geltung ausländischen Rechts erworben haben, jetzt aber insoweit deutschem Recht unterliegen. Sie können ihre Namen durch eine so genannte Angleichungserklärung dem deutschen Umfeld sprachlich anpassen.

Kann dem Wunsch zur Führung eines bestimmten Namens nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts nicht Rechnung getragen werden, besteht darüber hinaus die Möglichkeit der öffentlich‐rechtlichen Namensänderung nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen.

Dieses Verfahren zur Namensänderung hat insoweit Ausnahmecharakter, als es nur dazu dient, Unzuträglichkeiten im Einzelfall zu beseitigen und damit besondere Härten zu vermeiden. Das Gesetz kann angewendet werden auf Deutsche und auf Staatenlose, heimatlose Ausländer, ausländische Flüchtlinge und Asylberechtigte, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Eine Änderung des Vor‐ oder Familiennamens ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, z.B. der bisherige Name anstößig ist, lächerlich wirkt oder Anlass häufiger Verwechslungen ist.

Anschrift und Öffnungszeiten

Namensänderung

Zeiten

Montag8.30 – 12.30 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung
Dienstag8.30 – 12.30 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung
Mittwoch8.30 – 12.30 Uhr und 14 - 17.30 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag8.30 – 12.30 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung
Freitag8.30 – 12.30 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung

Hinweis

Den Link zur Buchungsmöglichkeit eines Termins erhalten Sie nach Ihrer Online- oder Telefonanfrage zusammen mit unserer Mitteilung über erforderliche Dokumente und Personen.

Ähnliche Dienstleistungen

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Personen-Stands-Urkunde (Personenstandsurkunde)

Personen-Stands-Urkunde (Personenstandsurkunde)

Das ist eine Urkunde.
Darin steht:
Das ist diese Person.

Dieses Papier hat einen Stempel.
Dann weiß man:
Diese Info ist von Fach-Leuten aus dem Bereich Recht geprüft.
Das nennt man auch beglaubigt.

So ein Papier gibt es auch beim Standes-Amt.
Das ist das Amt, wo man heiratet.
Dort kann man eine Kopie von diesem Papier machen.
Diese Kopie muss auch beglaubigt sein.

Aufenthaltstitel (Aufenthalts-Titel)

Aufenthaltstitel (Aufenthalts-Titel)

Das ist ein Papier.
Es ist für Personen aus anderen Ländern.
Mit so einem Papier darf man nach Deutschland kommen
und man darf in Deutschland bleiben.
Diese Aufenthalts-Titel gibt es in Deutschland:

  • Visum:
    Man spricht es so: Wie-sum.
    Es ist ein Papier.
    Damit darf man nach Deutschland kommen.
    Wenn man aus einem anderen Land kommt.
  • Aufenthalts-Erlaubnis
  • Blaue Karte EU
  • Niederlassungs-Erlaubnis
  • Erlaubnis zum Dauer Aufenthalt.
    Das ist ein Papier vom Staat.
    Darin steht:
    Diese Person darf in Deutschland bleiben.
Apostille

Apostille

Das ist ein Papier.
Darin steht:
Dieses Dokument aus Deutschland ist echt.
Oder
Diese Urkunde aus Deutschland ist echt.
Sie ist nicht gefälscht.

Man braucht dieses Papier.
Wenn man in einem anderen Land arbeitet.
Oder wenn man in einem anderen Land lebt.

Legalisation

Legalisation

Das ist ein Papier.
Es ist so etwas Ähnliches wie eine Apostille.
Darin steht:
Dieses Dokument aus Deutschland ist echt
Oder
Diese Urkunde aus Deutschland ist echt.

Sie ist nicht gefälscht.
Man braucht dieses Papier.
Wenn man in einem anderen Land arbeitet.
Oder wenn man in einem anderen Land lebt.
Man braucht dieses Papier.
Wenn eine Apostille nicht ausreicht.

Geburten-Register (Geburtenregister)

Geburten-Register (Geburtenregister)

Das ist eine Liste.
Darin stehen verschiedene Daten von neu geborenen Babys.

Dazu gehören:

  • Der Name
  • Die Namen von den Eltern
  • Das Geschlecht
  • Das Geburtsdatum
  • Der Geburtsort
Asyl

Asyl

Asyl spricht man so: Asül.
Das bedeutet:
Menschen aus anderen Ländern dürfen
in Deutschland bleiben.
Sie sind nach Deutschland gekommen.
Weil sie in ihrer Heimat nicht leben konnten.



Lebens-Partnerschafts-Urkunde (Lebenspartnerschaftsurkunde)

Lebens-Partnerschafts-Urkunde (Lebenspartnerschaftsurkunde)

Das ist ein Papier.
Darin steht:
Diese Personen haben eine Lebens-Partnerschaft.
Das ist so etwas ähnliches wie eine Ehe.
Aber für gleich-geschlechtliche Paare.
Zum Beispiel:
Die beim Standes-Amt gesagt haben.
Ja ich will eine Lebens-Partnerschaft.

Leichen-Pass (Leichenpass)

Leichen-Pass (Leichenpass)

Leichen sind tote Menschen.
Manchmal müssen Leichen aus Deutschland in ein anderes Land gebracht werden.
Dafür braucht man einen Leichen-Pass.
Das ist ein Papier für die Leiche.
Darin steht:
Diese Leiche darf in ein anderes Land gebracht werden.

Manchmal braucht man so ein Papier auch in Deutschland.
Zum Beispiel:
Für den Transport von einer Leiche in ein anderes Bundes-Land.

Leichen-Schau-Schein (Totenschein, Leichenschauschein)

Leichen-Schau-Schein (Totenschein, Leichenschauschein)

Darin steht:
Ein Arzt hat eine Person gründlich untersucht.
Der Arzt oder die Ärztin hat festgestellt:
Diese Person lebt nicht mehr.
Sie ist tot.

Einbürgerung (eingebürgert)

Einbürgerung (eingebürgert)

Das ist eine Urkunde.
Sie ist für Personen aus einem anderen Land.
Sie bekommen diese Urkunde:
Wenn diese Personen in Deutschland leben.
Und den deutschen Pass bekommen.
Dann haben sie die deutsche Staats-Bürgerschaft.
Das bedeutet:
Sie sind Deutsche.