Beschreibung
Die Person hat mit ihrer Erklärung zu versichern, dass der gewählte Geschlechtseintrag ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht und ihr die Tragweite der durch die Erklärung bewirkten Folgen bewusst ist. Mit der Erklärung sind auch die Vornamen zu bestimmen, die die Person zukünftig führen will und die dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen.
Erklärungen für minderjährige Personen sind möglich und werden von den gesetzlichen Vertretern des Kindes vorgenommen.
Online-Services
Für die Abgabe der Erklärung zur Geschlechtsidentität ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich. Um einen Termin vereinbaren zu können, melden Sie uns Ihren Erklärungswunsch über den Onlineservice bitte vorher an.
Die Berechtigung zu einer Erklärung, insbesondere bei ausländischen Staatsangehörigen, wird im Rahmen des Onlineanmeldeverfahrens geprüft.