Wohnungsvermittlung

Für den Bezug einer sozial geförderten Wohnung in der Stadt Kassel ist es erforderlich, sich bei der Wohnraumversorgung zu registrieren.

Das Amt Bauverwaltung, Wohnen und Vergabemanagement zieht um.

Im Mai 2026 zieht das Amt Bauverwaltung, Wohnen und Vergabemanagement in seinen neuen Standort Rathaus 2. Aufgrund des Umzuges kommt es zu Einschränkungen in der Erreichbarkeit.

Die Abteilungen Bauverwaltung und Wohnen ziehen als erstes um und sind in der Zeit vom 4. Mai bis einschließlich 15. Mai 2026 persönlich nicht erreichbar. Eine eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit ist jedoch sichergestellt, allerdings ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen.  

Das Zentrale Vergabemanagement zieht im Anschluss um. Daher ist dieses in der Zeit vom 11. Mai bis einschließlich 20. Mai 2026 persönlich nicht erreichbar. Auch hier ist eine eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit sichergestellt und es ist ebenfalls mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen.

Ab dem 18. Mai 2026 stehen Ihnen die Abteilungen Bauverwaltung und Wohnen, ab dem 21. Mai 2026 das gesamte Amt Bauverwaltung, Wohnen und Vergabemanagement im Rathaus 2, Friedrich-Ebert-Straße 160, 34119 Kassel wieder wie gewohnt zur Verfügung. Die Postanschrift Obere Königsstraße 8, 34112 Kassel bleibt auch nach dem Umzug unverändert bestehen.

Beschreibung

Für den Bezug einer sozial geförderten Wohnung in der Stadt Kassel ist es erforderlich, sich bei der Wohnraumversorgung des Amtes für Bauverwaltung, Wohnen und Vergabemanagement als wohnungssuchend zu registrieren. Gemäß § 5 a Hessisches Wohnungsbindungsgesetz (HWoBindG) gehört die Stadt Kassel zu den Gebieten mit einem erhöhten Wohnraumbedarf.

Hier ersetzt die Registrierung, die gemäß § 17 Hessisches Wohnraumförderungsgesetzes (HWoFG) vorgesehene Ausstellung einer Wohnberechtigungsbescheinigung für den Bezug einer sozial geförderten Wohnung.

Für die Wohnungssuche außerhalb der Stadt Kassel, kann ein Wohnberechtigungsschein ausgestellt werden. Dieser ist aber weder in Kassel noch anderen Gemeinden mit erhöhtem Wohnungsbedarf § 5 a HWoBindG ) gültig.

Die Vermittlung der sozial geförderten Wohnungen erfolgt nach den derzeit geltenden  Registrier- und Vergaberichtlinien PDF-Datei 298 kB.

Die Registrierung erfolgt auf Antrag für die Dauer eines Jahres. Dabei werden die angemessene Wohnungsgröße entsprechend der Haushaltsgröße, die persönlichen Bedürfnisse (z. B. Schwerbehinderung) sowie eigene Ansprüche berücksichtigt.

Wichtige Informationen und Hinweise zum Jahreseinkommen oder der zustehenden Wohnungsgröße finden Sie in nachfolgendem Link:

 Hinweis zur Wohnungsvermittlung einer sozial geförderten Wohnung

Online-Services

Online registrieren (Öffnet in einem neuen Tab)

Anschrift und Öffnungszeiten

Wohnungsvermittlung

Wohnen

Anschrift

Rathaus 2
Friedrich-Ebert-Straße 160
34119 Kassel

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Aufenthaltserlaubnis (Aufenthalts-Erlaubnis)

Aufenthaltserlaubnis (Aufenthalts-Erlaubnis)

Das ist ein Papier vom Staat.
Es ist für Menschen aus einem anderen
Land.
Darin steht:
Dies Person hat das Recht, in Deutschland zu leben.
Sie hat dieses Recht für eine bestimmte Zeit.
Solange diese Person etwas Bestimmtes macht.
Zum Beispiel ein Studium
oder eine Berufs-Ausbildung.

Miet-Zuschuss (Wohngeld, Mietzuschuss)

Miet-Zuschuss (Wohngeld, Mietzuschuss)

Das ist Geld vom Staat.
Dieses Geld ist für die Miete.
Wenn man seine Miete nicht allein bezahlen kann.
Man kann auch Wohn-Geld dazu sagen.

Gund-Sicherung (Grundsicherung)

Gund-Sicherung (Grundsicherung)

Das ist Hilfe vom Staat.
Wenn das Geld zum Leben nicht aus-reicht.
Diese Hilfe bekommt jede Person, die in Deutschland lebt.

Erwerbs-Minderung (Erwerbsminderung)

Erwerbs-Minderung (Erwerbsminderung)

Das bedeutet:
Man kann eine Arbeit nicht mehr so gut machen.
Weil man eine Behinderung hat.
Oder
Weil man eine Krankheit hat.

Personen mit einer Erwerbs-Minderung können nur
bestimmte Arbeiten machen.

Rechts-Anspruch (Rechtsanspruch)

Rechts-Anspruch (Rechtsanspruch)

Anspruch ist ein anderes Wort für:
Ich habe ein Recht darauf.
Zum Beispiel:
Recht auf Wohn-Geld.
Ein Rechts-Anspruch bedeutet:
In einem Gesetz steht:
Man hat das Recht auf etwas.
Zum Beispiel: Recht auf Wohn-Geld.
Oder: Recht auf Pflege.