Beschreibung
Für den Bezug einer sozial geförderten Wohnung in der Stadt Kassel ist es erforderlich, sich bei der Wohnraumversorgung des Amtes für Bauverwaltung, Wohnen und Vergabemanagement als wohnungssuchend zu registrieren. Gemäß § 5 a Hessisches Wohnungsbindungsgesetz (HWoBindG) gehört die Stadt Kassel zu den Gebieten mit einem erhöhten Wohnraumbedarf.
Hier ersetzt die Registrierung, die gemäß § 17 Hessisches Wohnraumförderungsgesetzes (HWoFG) vorgesehene Ausstellung einer Wohnberechtigungsbescheinigung für den Bezug einer sozial geförderten Wohnung.
Für die Wohnungssuche außerhalb der Stadt Kassel, kann ein Wohnberechtigungsschein ausgestellt werden. Dieser ist aber weder in Kassel noch anderen Gemeinden mit erhöhtem Wohnungsbedarf § 5 a HWoBindG ) gültig.
Die Vermittlung der sozial geförderten Wohnungen erfolgt nach den derzeit geltenden Registrier- und Vergaberichtlinien PDF-Datei 298 kB.
Die Registrierung erfolgt auf Antrag für die Dauer eines Jahres. Dabei werden die angemessene Wohnungsgröße entsprechend der Haushaltsgröße, die persönlichen Bedürfnisse (z. B. Schwerbehinderung) sowie eigene Ansprüche berücksichtigt.
Wichtige Informationen und Hinweise zum Jahreseinkommen oder der zustehenden Wohnungsgröße finden Sie in nachfolgendem Link:
Hinweis zur Wohnungsvermittlung einer sozial geförderten Wohnung
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