Beschreibung
Straßenbeiträge sind Beiträge für die grundhafte Erneuerung oder den Um- und Ausbau von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Verkehrsanlagen). Die rechtliche Grundlage für die Erhebung sind das Gesetz über Kommunale Abgaben in Hessen (Hess. KAG) in Verbindung mit der Straßenbeitragssatzung der Stadt Kassel.
Beitragspflichtig sind die Eigentümer bzw. die Erbbauberechtigten der Grundstücke, die von einer Verkehrsanlage erschlossen werden. Welche Anteile des beitragsfähigen Aufwandes von der Stadt Kassel bzw. von den Anliegern zu tragen sind, richtet sich nach der Verkehrsbedeutung der zu erneuernden Straße.