Beschreibung der Leistung
Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.
Erklärung zum Austritt aus Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts (kurz: Kirchenaustritt).
Verbunden mit dem Kirchenaustritt ist der Wegfall der Kirchensteuerpflicht.
Die Austrittserklärung darf keine Vorbehalte, Bedingungen oder Zusätze enthalten.
Voraussetzungen
Sie sind mit Hauptwohnsitz in der Stadt Kassel gemeldet.
Verfahrensablauf
Für die Abgabe der Erklärung über den Kirchenaustritt ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich.
Wenn Sie nicht persönlich vorsprechen können, benötigen wir
- Ihre schriftliche Erklärung über den Kirchenaustritt. Diese Erklärung bedarf einer öffentlichen Beglaubigung (z. B. Notar oder Ortsgericht).
Bearbeitungsdauer
Die Erklärung zum Kirchenaustritt wird direkt bei der Vorsprache verarbeitet und wirksam. Eine Bescheinigung für Sie wird direkt ausgehändigt.
Es wird die Eintragung der Religionszugehörigkeit im Melderegister geändert. Ebenfalls erfolgt eine Mitteilung an die Religionsgesellschaft (dazu muss die Religionsgemeinschaft eindeutig benannt werden) sowie das Finanzamt.
Auf Wunsch kann auch die Religionszugehörigkeit aus Personenstandsregistern (z. B. Eheregister in Deutschland, Geburtsregister in Deutschland) gelöscht werden.
Fristen
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.
Eine Frist für den Kirchenaustritt existiert nicht.
Wirksamkeit: Mit Ablauf des Tages, an dem Sie die Erklärung beim Standesamt persönlich abgegeben haben (z. B. Erklärung am 02. März 2017, Wirksamkeit am 03. März 2017).
Ende der Kirchensteuerpflicht: Mit Ablauf des Monats, in dem Sie die Erklärung beim Standesamt persönlich abgegeben haben
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiges Ausweisdokument
Besonderheiten bei Austrittserklärungen für Minderjährige für Verheiratete oder verheiratet gewesene Eltern, zusätzlich:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Eheurkunde der Eltern
Wenn nicht Geburt oder Ehe in Kassel erfolgt.
Unverheiratete Eltern, zusätzlich:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Sorgeerklärung über gemeinsames Sorgerecht oder Bescheinigung des Jugendamtes, über das alleinige Sorgerecht
Was kostet die Dienstleistung?
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.
Zahlungsarten
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen. Wir bevorzugen die Zahlung durch Girocard.
Welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten?
Gesetz zur Regelung des Austritts aus Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts (KRWAG) vom 13.10.2009, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.01.2017 (GVBl.lS.12) I
Was sollte ich noch wissen?
Die Erklärung für Minderjährige, bis zum 12. Lebensjahr, übernehmen die oder der gesetzliche Vertreter.
Minderjährige ab dem 12. Lebensjahr müssen eine Zustimmung zur Austrittserklärung des gesetzlichen Vertreters persönlich abgeben.
Für geschäftsunfähig Betreute gibt die Erklärung der/die Betreuer/-in mit Genehmigung des Betreuungsgerichts ab.
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