Beschreibung der Leistung
Ausländische Schülerinnen und Schüler, die nicht im Besitz der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind (Drittstaater), sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten und hier die Schule besuchen, benötigen in vielen Fällen neben dem für einen Grenzübertritt erforderlichen Passpapier bei der Einreise in unsere Nachbarstaaten ein Visum. Ein solches Visum ist vor der Einreise bei der Auslandsvertretung des zu besuchenden Staates in Deutschland einzuholen.
Schülerinnen und Schüler, die in Deutschland einen Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis) besitzen, benötigen kein Visum für die so genannten Schengen-Staaten (Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn). Dies gilt sowohl für die Durchreise als auch für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten. Voraussetzung ist, dass sie über einen gültigen Nationalpass ihres Herkunftsstaates verfügen, in dem der deutsche Aufenthaltstitel eingeklebt ist oder sie im Besitz eines elektronischen Aufenthaltstitels sind.
Hinweise für begleitende Lehrerinnen und Lehrer
Die Beantragung sowie die Ausstellung der Visa im Rahmen von Klassenfahrten führen häufig zu Problemen, da der Zeitraum bis zur Durchführung der Klassenfahrt für die Erteilung eines Visums nicht ausreicht oder die Teilnehmer/innen über keinen eigenen Pass verfügen. Daher hat der Rat der Europäischen Union eine gemeinsame Maßnahme über Reiseerleichterungen für Klassenfahrten in das europäische Ausland beschlossen. Nach diesem Beschluss verlangen Mitgliedstaaten der Europäischen Union von Schülerinnen bzw. Schülern, die nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, für einen Kurzaufenthalt oder die Durchreise kein Visum, wenn
- es sich um eine Klassenfahrt handelt,
- sämtliche Schüler/innen der Gruppe (auch Deutsche) aufgeführt sind,
- die Gruppe von einem Lehrer/einer Lehrerin der betreffenden Schule begleitet wird und
- der/die betreffende Schüler/in auf die "Liste der Reisenden für Schulreisen innerhalb der Europäischen Union" gesetzt wird.
Neben der Visumfunktion kann diese Liste in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Aufgabe des Ausweisersatzes erfüllen (Passbild erforderlich), wenn zusätzlich eine entsprechende Bestätigung der Ausländerbehörde ausgestellt wird.
Sofern die Schülersammelliste auch nur für einen Schüler als Ausweisersatz genutzt wird, muss eine formlose Liste aller Reiseteilnehmer/innen (auch deutsche Teilnehmer/innen, Teilnehmer/innen mit EU-Staatsangehörigkeit und Lehrer/innen) vorgelegt werden. Notwendige Angaben auf der Liste:
- Namen
- Vornamen
- Geburtsdaten
- Geburtsorte
- Staatsangehörigkeit
Für alle anderen Reiseländer gilt:
Bitte ermitteln Sie frühzeitig die Staatsangehörigkeit aller ausländischen Schülerinnen und Schüler und fragen Sie bei den Vertretungen (Botschaft oder Konsulat) des jeweiligen Reiselandes und der Transitländer nach den notwendigen Papieren.
Vertretungen fremder Staaten
Achtung Italienreisende
Die Schweiz und Liechtenstein sind keine EU-Staaten. Bei Durchreisen ist gegebenenfalls ein Visum notwendig. Sprechen Sie bitte rechtzeitig die schweizerische Vertretung an! Durch den Beitritt der Schweiz zum Schengener Abkommen, ist keine Liste erforderlich, wenn ein noch mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltstitel vorhanden ist.
Verfahrensablauf
Die Schülersammelliste wird direkt von der Schule beantragt. Sollten Sie als Schüler/Schülerin an einer Klassenfahrt teilnehmen wollen, wenden Sie sich direkt an Ihren Lehrer/in bzw. das Schulsekretariat.
Fristen
Die Ausstellung kann bis zu vier Wochen dauern, bitte beantragen Sie die Schülersammelliste daher rechtzeitig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bestätigung der Schule, ggf. eine Liste mit allen Teilnehmern/Teilnehmerinnen
- Je ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme), sofern kein eigener Pass vorhanden ist. Informationen und Beispiele finden Sie in der "Fotomustertafel"
Hinweise zum Passbildautomat
Für Passbilder steht ein Automat zur Verfügung, der ausschließlich Bilder in digitaler Form erstellt und direkt an die jeweilige Sachbearbeitung weiterleitet. Die Bilder können nicht ausgedruckt werden. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten empfehlen wir Ihnen, das Bild am Automaten vor Ihrem Termin zu erstellen. Der Automat kann ab einer Körpergröße von 1,30 m genutzt werden.
Kosten: 5 Euro. Der Betrag wird bei der Sachbearbeitung bezahlt.
Was kostet die Dienstleistung?
Für jede/n Ausländer/in, auf den sich die Bestätigung bezieht, beträgt die Verwaltungsgebühr 12 Euro und bei Minderjährigen 6 Euro.
Zahlungsarten
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen. Die Zahlungen sind bar oder mit Girocard möglich.
Bitte beachten Sie bei Barzahlung:
Die Gebühren werden über einen Kassenautomaten eingezahlt. Der Automat akzeptiert Münzen und Banknoten bis zu einem Nennwert von 100 Euro. Der Automat wechselt.
Welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten?
Wo finden Sie uns?
Adresse
Hansa-Haus
Kurt-Schumacher-Str. 29
34117 Kassel
Zeiten
Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich
Montag | 8.30 - 12.30 Uhr |
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Dienstag | 8.30 - 12.30 Uhr |
Mittwoch | 14 - 17.30 Uhr |
Donnerstag | 8.30 - 12.30 Uhr |
Freitag | 8.30 - 12.30 Uhr |
Hinweis
Sprechzeit der Abteilung für Zuwanderung und Integration an der Universität Kassel
Wir bieten allen ausländischen Studierenden, Beschäftigten und Wissenschaftlern an der Universität Kassel ein umfassendes Serviceangebot zum Aufenthaltsrecht in den Räumlichkeiten des Campus-Center der Uni (Moritzstr. 18, 3. Etage, Zimmer 3114) an.
Mittwoch:
13 - 16.30 Uhr
Freitag:
8.30 - 11.50 Uhr
Termine hierfür können telefonisch im Servicecenter oder beim Studienservice der Universität Kassel vereinbart werden.
Öffnungszeiten des Informationsschalters
Montag:
8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag:
8.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch:
13.45 - 17.30 Uhr
Donnerstag:
8.00 - 12.30 Uhr
Freitag:
8.00 - 12.30 Uhr