Öffnungszeiten
Beschreibung der Leistung
Wenn Ihr Führerschein
- verloren gegangen bzw. abhanden gekommen ist,
- gestohlen wurde oder
- unbrauchbar geworden ist, weil er unleserlich geworden ist, sich Ihr Aussehen geändert hat bzw. andere Gründe vorliegen
benötigen Sie einen neuen Führerschein.
Nicht erforderlich ist ein neuer Führerschein bei Änderung des Namens z. B. durch Heirat, sofern der im Führerschein geführte Name im Personalausweis ersichtlich ist.
Voraussetzungen
Sie sind mit Hauptwohnsitz in der Stadt Kassel gemeldet.
Verfahrensablauf
Um einen Ersatzführerschein beantragen zu können, müssen Sie persönlich vorsprechen.
Die Abholung des beantragten Führerscheines kann auch durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen. Auf Wunsch kann Ihnen der Führerschein auch postalisch zugestellt werden.
Bearbeitungsdauer
Der Zeitrahmen von der Beantragung bis zur Fertigstellung des Führerscheines beträgt ca. 3 Wochen.
Gegen eine zusätzliche Gebühr, kann der Führerschein auch per "Express" beantragt werden. Dieser ist dann innerhalb von 3 Werktagen abholbereit.
Fristen
Ist Ihr Führerschein abhanden gekommen oder vernichtet worden, so haben Sie den Verlust unverzüglich anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Verlust:
- Gültiger Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass; bei Vorlage des Reisepasses oder des ausländischen Passes, zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung die nicht älter als 6 Monate alt sein darf.
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der "Fotomustertafel".
- ggf. eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde
Diebstahl:
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass; bei Vorlage des Reisepasses oder des ausländischen Passes, zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung die nicht älter als 6 Monate alt sein darf.
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der "Fotomustertafel".
- Diebstahlsanzeige der Polizeidienststelle (falls der Diebstahl im Ausland erfolgte wird eine Übersetzung benötigt)
- ggf. eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde
Unbrauchbarkeit:
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass; bei Vorlage des Reisepasses oder des ausländischen Passes, zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung die nicht älter als 6 Monate alt sein darf.
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der "Fotomustertafel".
- ggf. eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde
- den bisherigen Führerschein
Namensänderung:
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass; bei Vorlage des Reisepasses oder des ausländischen Passes, zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung die nicht älter als 6 Monate alt sein darf.
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der "Fotomustertafel".
- ggf. eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde
- den bisherigen Führerschein
- Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde
Eine Karteikartenabschrift wird benötigt, wenn der letzte Führerschein nicht in Kassel und vor dem Jahr 1999 ausgestellt wurde. Diese kann in der Regel bei der betreffenden Behörde telefonisch beantragt werden.
Was kostet die Dienstleistung?
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- 40,10 Euro, Ersatzführerschein
- ggf. zzgl. 40 Euro, wenn für die Bearbeitungszeit eine Ersatzbescheinigung benötigt wird)
- ggf. zzgl. 4,84 Euro Direktversand, der Führerschein wird Ihnen zugesandt und muss nicht in der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden.
- ggf. zzgl. 24,50 Euro Expresszustellung
Zahlungsarten
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen.
Die Zahlungen sind in bar oder mit Girocard möglich. Eine Zahlung mit Kreditkarte ist nicht möglich.
Welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten?
§ 5 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG)
Bemerkung
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zur Terminvereinbarungen für die Fahrerlaubnisbehörde
Terminvereinbarung telefonisch: (0561) 115
Wo finden Sie uns?
Adresse
Kurt-Schumacher-Straße 31
34117 Kassel
Weitere Hinweise
Wartebereich: 3. Etage
Zimmer 312
Zeiten
Montag | 8.30 – 12.30 Uhr und 14 – 16.30 Uhr |
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Dienstag | 8.30 - 12.30 Uhr |
Mittwoch | 14 – 17.30 Uhr |
Donnerstag | 8.30 - 12.30 Uhr |
Freitag | 8.30 - 12.30 Uhr |
Hinweis
Wen können Sie anrufen?
Kontakt
Zeiten
Montag | 7 bis 18 Uhr |
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Dienstag | 7 bis 18 Uhr |
Mittwoch | 7 bis 18 Uhr |
Donnerstag | 7 bis 18 Uhr |
Freitag | 7 bis 18 Uhr |
Samstag | 9 bis 13 Uhr |