Öffnungszeiten
Beschreibung der Leistung
Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet im Umfang ihrer Berechtigung solange der ausländische Führerschein gültig ist aber längstens für weitere 6 Monate, im Inland Kraftfahrzeuge führen. Wenn danach weiterhin ein Kraftfahrzeug in Deutschland geführt werden soll, wird die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Basis der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich (sog. Umschreibung).
Verfahrensablauf
Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse
Wer im Besitz einer ausländischen Fahrerlaubnis ist, darf nur sechs Monate nach der ersten Einreise in die Bundesrepublik Deutschland mit diesem Führerschein fahren. Führerscheine aus dem EG-Ausland sind in Deutschland gültig und müssen nicht umgetauscht werden, es sei denn, ihre Gültigkeit läuft demnächst ab oder es besteht keine Fahrberechtigung. Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland befristet sind, gelten die deutschen Gültigkeitsfristen auch dann, wenn im ausländischen Führerscheine keine oder längere Fristen eingetragen sind. Detaillierte Informationen zu der Gültigkeit ausländischer Führerscheine bietet auch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)) auf seiner Internetseite unter "Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) in der Bundesrepublik Deutschland". Dort finden Sie auch ein "Merkblatt für Inhaber/innen ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland".
Der Antrag für den Umtausch muss persönlich gestellt werden. Die jeweils benötigten Unterlagen und Voraussetzungen müssen im Einzelfall geklärt werden.
Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse in der Bundesrepublik Deutschland
Bitte fragen Sie im Einzelfall bei Ihrer Sachbearbeitung nach.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z. B. Personalausweis, Reisepass)
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
- Ausländischer Führerschein
- Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Was kostet die Dienstleistung?
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
- 42,60 Euro (wenn eine Befähigungsprüfung notwendig ist)
- 35 Euro (wenn keine Befähigungsprüfung notwendig ist)
Zahlungsarten
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen.
Die Zahlungen sind in bar oder mit Girocard möglich. Eine Zahlung mit Kreditkarte ist nicht möglich.
Welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten?
Was sollte ich noch wissen?
Was bei Einreise und Aufenthalt in Deutschland noch zu beachten ist, haben wir in einer Übersicht für Sie zusammengestellt:
Willkommen in Kassel - Informationen für ausländische Mitbürger
Bemerkung
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zur Terminvereinbarungen für die Fahrerlaubnisbehörde
Terminvereinbarung telefonisch: (0561) 115
Wo finden Sie uns?
Adresse
Kurt-Schumacher-Straße 31
34117 Kassel
Weitere Hinweise
Wartebereich: 3. Etage
Zimmer 312
Zeiten
Montag | 8.30 – 12.30 Uhr und 14 – 16.30 Uhr |
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Dienstag | 8.30 - 12.30 Uhr |
Mittwoch | 14 – 17.30 Uhr |
Donnerstag | 8.30 - 12.30 Uhr |
Freitag | 8.30 - 12.30 Uhr |
Hinweis
Wen können Sie anrufen?
Kontakt
Zeiten
Montag | 7 bis 18 Uhr |
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Dienstag | 7 bis 18 Uhr |
Mittwoch | 7 bis 18 Uhr |
Donnerstag | 7 bis 18 Uhr |
Freitag | 7 bis 18 Uhr |
Samstag | 9 bis 13 Uhr |