Öffnungszeiten
Das Bürgerbüro bleibt am 28.12.2019 geschlossen. Wir bitten um ihr Verständis.
Beschreibung der Leistung
Zur Einreise in bestimmte Staaten benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass. Über die Einreisebestimmungen weltweit informiert das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite www.auswaertiges-amt.de.
Seit 01.11.2005 hat die Bundesrepublik Deutschland als eines der ersten EU-Länder den elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten eingeführt.
Im ePass sind auf einem Chip personen- und dokumentenbezogene Daten und so genannte biometrische Daten (ab 01.11.2005 das Lichtbild und ab 01.11.2007 2 Fingerabdrücke) gespeichert.
Der Reisepass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer des ePasses beträgt für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre; für Personen über 24 Jahre 10 Jahre.
Um in Eilfällen ein Reisedokument in kurzer Zeit zu erhalten, gibt es die Möglichkeit der Ausstellung des "Expresspasses". Dieser ist bei Passbehörden innerhalb von 96 Stunden zu erhalten.
Kann ein Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig bis zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, kann ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Für Vielreisende bietet sich die Beantragung eines ePasses mit 48 Seiten an.
Bitte beachten Sie:
Soweit für die Einreise in ausländische Staaten kein Reisepass benötigt wird, genügt ein Personalausweis oder ein vorläufiger Personalausweis. Der Reisepass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Bei Kindern kann für Reisen ins Ausland, je nach Reiseziel, ein Personalausweis, ein Kinderreisepass oder ein Reisepass notwendig sein.
Weitere Informationen zu Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige finden Sie unter folgendem Link des Auswärtigen Amtes:
Reise und Sicherheitshinweise
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz Kassel
- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
- persönliche Vorsprache für die Unterschrift und die Abgabe der Fingerabdrücke
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 3 Wochen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass zum Nachweis der Identität der antragstellenden Person
- bei kürzlich erfolgter Einbürgerung, zusätzlich die Einbürgerungsurkunde
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel
Hinweise zum Passbildautomat
Für Passbilder steht ein Automat zur Verfügung, der ausschließlich Bilder in digitaler Form erstellt und direkt an die jeweilige Sachbearbeitung weiterleitet. Die Bilder können nicht ausgedruckt werden. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten empfehlen wir Ihnen, das Bild am Automaten vor Ihrem Termin zu erstellen. Der Automat kann ab einer Körpergröße von 1,30 m genutzt werden.
Kosten: 5 Euro. Der Betrag wird bei der Sachbearbeitung bezahlt.
Für die Ausstellung eines Reisepasses bei Antragstellern unter 18 Jahren sind die Unterschriften beider Sorgeberechtigten erforderlich. Wenn nur ein sorgeberechtigter Elternteil mit dem Kind vorspricht, ist eine formlose Einverständniserklärung und das Ausweisdokument des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils (im Original oder als gut leserliche Kopie) vorzulegen. Bei alleinsorgeberechtigten Elternteilen ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen (z. B. Sorgerechtsbeschluss, Negativattest). Zur Antragstellung muss das Kind persönlich anwesend sein. Nach Vollendung des 10. Lebensjahres muss das Kind den Reisepass unterschreiben.
Die Eintragung von Kindern in den Reisepass der Eltern ist nicht mehr möglich.
Was kostet die Dienstleistung?
- 37,50 Euro für Personen bis zum 24. Lebensjahr, Reisepass 6 Jahre gültig
- 60 Euro für Personen ab dem 24. Lebensjahr, Reisepass 10 Jahre gültig
Reisepass mit 48 Seiten (für Vielreisende)
- 59,50 Euro für Personen bis zum 24. Lebensjahr
- 82 Euro für Personen ab dem 24. Lebensjahr
Express-Reisepass
- 69,50 Euro für Personen bis zum 24. Lebensjahr
- 92 Euro für Personen ab dem 24. Lebensjahr
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen.
Zahlungsarten
Die Zahlungen sind in bar oder mit Girocard möglich.
Welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten?
Was sollte ich noch wissen?
Nach einer Namensänderung (z. B. Hochzeit) benötigen Sie einen neuen Reisepass. Wenn Sie bereits vor der Eheschließung ein neues Ausweisdokument beantragen möchten, ist dies frühestens 8 Wochen vor dem Eheschließungstermin möglich. Bitte bringen Sie dafür die Bescheinigung des Standesamtes über die Namensführung mit.
In begründeten Einzelfällen kann der Reisepass auch am Nebenwohnsitz beantragt werden. Wir müssen in solchen Fällen eine Passermächtigung von der Hauptwohnsitzgemeinde anfordern. Die Gebühr verdoppelt sich dann.
Im Reisepass ist Ihr Wohnort vermerkt. Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde umziehen, bringen Sie bitte neben Ihrem Personalausweis auch Ihren Reisepass zur Anmeldung mit, damit die Eintragung geändert werden kann.
ePass
Weitere Informationen zum ePass erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unseres Bürgerbüros oder unter nachfolgendem Link vom Bundesministerium des Innern: elektronischer Reisepass
Reisen ohne Eltern
Unternimmt Ihr Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung eines Sorgeberechtigten ist es empfehlenswert, dem Kind eine formlose Einverständniserklärung mitzugeben. Bitte beachten Sie unbedingt die weiteren Informationen in nachfolgendem Link: Beglaubigung von Unterschriften
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Wo finden Sie uns?
Adresse
Rathaus - Bürgerbüro
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel
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Montag | 8 - 18 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
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Dienstag | 8 - 14 Uhr |
Mittwoch | 8 - 18 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
Donnerstag | 8 - 14 Uhr |
Freitag | 8 - 12.30 Uhr |
Samstag | 9 - 12 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
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Donnerstag | 7 bis 18 Uhr |
Freitag | 7 bis 18 Uhr |
Samstag | 9 bis 13 Uhr |