Beschreibung der Leistung
Auf Antrag erhält jede natürliche und juristische Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerblicher Verstöße, soweit sie ihre Person oder den Gewerbebetrieb betreffen. Die Gewerbezentralregisterauskunft wird in einer Vielzahl von Erlaubnisverfahren benötigt. Sie wird auch bei Ausschreibungen und Präqualifizierungsverfahren verlangt.
Gewerbezentralregisterauskünfte unterscheidet man danach, ob sie bestimmt sind
- für private Zwecke; Die Auskunft wird Ihnen direkt mit der Post nach Hause geschickt
- zur Vorlage bei einer Behörde; Die Auskunft wird der Behörde zugesandt, die Sie angeben. Bitte geben Sie in diesem Fall die Anschrift der Behörde, den Verwendungszweck und (soweit bekannt) das Geschäftszeichen an.
Voraussetzungen
Antrag einer natürlichen Person
- Sie haben Ihren Wohnsitz in Kassel
- Sie sprechen persönlich im Bürgerbüro vor
Die Gewerbezentralregisterauskunft kann auch von einer juristischen Person beantragt werden. Der Antrag ist durch den/die gesetzliche/n Vertreter/in der Firma zu stellen. Weitere Informationen dazu, erhalten Sie in nachfolgendem Link:
Gewerbezentralregisterauskunft für juristische Personen
Bitte beachten Sie: Das Bürgerbüro kann Anträge für juristische Personen und Personengesellschaften weder entgegennehmen noch bearbeiten.
Verfahrensablauf
Anträge für natürliche Personen können nur persönlich im Bürgerbüro gestellt werden. Nach Ihrer Vorsprache übermitteln wir Ihren Antrag an das Bundesamt für Justiz in Bonn. Von dort wird die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister direkt an Sie oder an die Behörde, die die Vorlage verlangt, versandt.
Sollten Sie nicht persönlich erscheinen können, ist eine schriftliche Antragstellung nur mit amtlich öffentlich beglaubigter Unterschrift des Antragstellers/der Antragstellerin zulässig. Sie können sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten/eine Bevollmächtigte vertreten lassen.
Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, einen Antrag online beim Bundesamt für Justiz zu stellen. Hierfür benötigen Sie einen Ausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Online-Portal des Bundesamts für Justiz.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beim Bundesamt für Justiz beträgt ein bis zwei Wochen bis zur Ausstellung.
Fristen
Eine Gewerbezentralregisterauskunft hat keine festgelegte Gültigkeitsdauer. Ob eine Gewerbezentralregisterauskunft anerkannt wird hängt von der Stelle ab, bei der sie vorgelegt werden soll.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausweisdokument
Für behördliche Zwecke zusätzlich:
- Anschrift der Behörde
- Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
Was kostet die Dienstleistung?
Die Gebühren betragen 13,00 Euro.
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen.
Zahlungsarten
Die Zahlungen sind in bar oder mit Girocard möglich.
Welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten?
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Bitte vereinbaren Sie vorab über die "Erstinformation Studium" oder telefonisch einen Termin.
Terminvereinbarung telefonisch: (0561) 115
Wo finden Sie uns?
Adresse
Rathaus - Bürgerbüro
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel
Zeiten
Montag | 8 - 18 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
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Dienstag | 8 - 14 Uhr |
Mittwoch | 8 - 18 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
Donnerstag | 8 - 14 Uhr |
Freitag | 8 - 12.30 Uhr |
Samstag | 9 - 12 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
Hinweis
Termine können Sie für Montag bis Samstag buchen. Die Sprechzeiten am Montag, Mittwoch und Samstag sind ausschließlich unseren Terminkunden vorbehalten. Am Dienstag, Donnerstag und Freitag sind wir auch ohne Terminvereinbarung in den allgemeinen Sprechzeiten für Sie da.
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Zeiten
Montag | 7 bis 18 Uhr |
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Dienstag | 7 bis 18 Uhr |
Mittwoch | 7 bis 18 Uhr |
Donnerstag | 7 bis 18 Uhr |
Freitag | 7 bis 18 Uhr |
Samstag | 9 bis 13 Uhr |