Unterhaltsvorschuss beantragen

Bei der Unterhaltsvorschusskasse kann der Elternteil, bei dem das Kind lebt, Unterhaltsvorschuss für Kinder bis zum 18. Lebensjahr beantragen, wenn der andere Elternteil keinen, nur teilweise oder unregelmäßig Unterhalt zahlt. Jetzt auch online möglich!

Beschreibung

Wenn der Unterhalt von Ihrem minderjährigen Kind nicht gesichert ist, weil der unterhaltspflichtige Elternteil keinen oder unzureichenden Unterhalt für dieses Kind zahlt, können Sie Unterhaltsvorschuss beantragen.

Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres besteht, wenn

  • das Kind in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
  • der Elternteil, bei dem das Kind lebt, ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt und
  • der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, keinen oder nur teilweise oder unregelmäßig Unterhalt zahlt bzw. das Kind nach dem Tod des unterhaltspflichtigen Elternteils keine Waisenbezüge in einer bestimmten Mindesthöhe erhält.


Vom 12. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten Alleinerziehende ab dem 01.07.2017 Unterhaltsvorschuss, wenn

  • das Kind in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
  • der Elternteil, bei dem das Kind lebt, ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt,
  • der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, keinen oder nur teilweise oder unregelmäßig Unterhalt zahlt bzw. das Kind nach dem Tod des unterhaltspflichtigen Elternteils keine Waisenbezüge in einer bestimmten Mindesthöhe erhält und
  • keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bezogen werden oder
  • durch den Bezug von Unterhaltsvorschuss Hilfebedürftigkeit vermieden werden kann oder
  • der betreuende Elternteil über Einkommen von mindestens 600 Euro brutto verfügt.


Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nachdem Alter Ihres Kindes. Ab dem 01. Januar 2022 gelten folgende Beträge:

  • für Kinder von bis zu 5 Jahren EUR 177 pro Monat
  • für Kinder von 6 bis 11 Jahren EUR 236 pro Monat
  • für Kinder von 12 bis 18 Jahren EUR 314 pro Monat

Online-Services

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Anschrift und Öffnungszeiten

Unterhaltsvorschuss

Anschrift

Scheidemannplatz 1
34117 Kassel

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Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Hilfe-Bedürftigkeit (Hilfe-bedürftig, hilfsbedürftig, Hilfebedürftigkeit)

Hilfe-Bedürftigkeit (Hilfe-bedürftig, hilfsbedürftig, Hilfebedürftigkeit)

Das bedeutet:
Eine Person braucht Hilfe.
Sie hat nicht genug Geld zum Leben.
Sie kann nicht gut alleine leben.

Bedarfs-Gemeinschaft (Bedarfsgemeinschaft)

Bedarfs-Gemeinschaft (Bedarfsgemeinschaft)

Damit ist eine Familie gemeint.
Die Familie wohnt zusammen in einer Wohnung.
Eine Person in der Familie hat eine Arbeit.

Aufenthaltstitel (Aufenthalts-Titel)

Aufenthaltstitel (Aufenthalts-Titel)

Das ist ein Papier.
Es ist für Personen aus anderen Ländern.
Mit so einem Papier darf man nach Deutschland kommen
und man darf in Deutschland bleiben.
Diese Aufenthalts-Titel gibt es in Deutschland:

  • Visum:
    Man spricht es so: Wie-sum.
    Es ist ein Papier.
    Damit darf man nach Deutschland kommen.
    Wenn man aus einem anderen Land kommt.
  • Aufenthalts-Erlaubnis
  • Blaue Karte EU
  • Niederlassungs-Erlaubnis
  • Erlaubnis zum Dauer Aufenthalt.
    Das ist ein Papier vom Staat.
    Darin steht:
    Diese Person darf in Deutschland bleiben.
Beistandschaft

Beistandschaft

Damit ist ein Betreuer für
Minder-Jährige gemeint.
Minder-Jährige sind Personen unter 18 Jahren.
Der Betreuer ist die gesetzliche Vertretung für Minder-Jährige.
Er kümmert sich für die
Minder-Jährigen zum Beispiel um diese Sachen:

  • Geld
  • Versicherungen
  • Kranken-Kasse
Unterhalts-Anspruch (Unterhaltsanspruch)

Unterhalts-Anspruch (Unterhaltsanspruch)

Unterhalt ist Geld zum Leben.
Man bekommt es von einer anderen Person.
Anspruch bedeutet:
Es gibt ein Recht auf etwas.

Unterhalts-Anspruch ist das Recht auf Geld zum Leben.
Man kann dieses Geld von einer anderen Person verlangen.
Zum Beispiel von einem Partner oder von einer Partnerin.