Achtung - Aufgrund der aktuellen Situation finden keine offenen Sprechzeiten mehr statt
Bürgerinnen und Bürger, die ein Anliegen an die Verwaltung haben, werden gebeten, zunächst die Wege der elektronischen Kommunikation (Telefon, E-Mail und unsere Online-Services) sowie Briefpost zu nutzen.
Bleibt ein persönliches Gespräch unumgänglich, bittet die Stadtverwaltung um telefonische Terminvereinbarung. Schützen Sie sich und andere und nehmen Sie persönliche Termine möglichst alleine wahr.
Beschreibung
Die Kindertagesstättenaufsicht
Die meisten Kinder im Vorschulalter besuchen heute eine Kindertagesstätte, und auch während der Grundschulzeit besuchen viele Kinder den Hort. Um das Wohl der Kinder, ihr Recht auf Förderung und Erziehung, aber auch ihren Schutz zu gewährleisten, müssen Krippen, Kindergärten, Horte und Kindertagesstätten einen vorgeschriebenen Mindeststandard hinsichtlich des Personals, der Räume etc. beachten.
Diese Mindeststandards werden überwacht:
Kindertagesstättenaufsicht:Überwachung der gesetzlichen Vorschriften und Bearbeitung der notwendigen Betriebserlaubnis
Schutz von Kindern: Entgegennahme von Beschwerden über Einrichtungen und Träger und örtliche Prüfung
Beratung von Trägern: bei Gründung, Umplanung und Fragen der Betriebsführung
In diesem Sinne nehmen wir auch Beschwerden von Eltern oder Fachkräften über Träger oder Einrichtungen entgegen und überprüfen diese.