Beschreibung
Grundsätzlich sind Mutter und Vater dem Kind gegenüber zum Unterhalt verpflichtet. Der Elternteil, bei dem sich das Kind aufhält, erfüllt seine Verpflichtung in der Regel durch die Pflege und Erziehung des Kindes. Der andere Elternteil ist zum Barunterhalt verpflichtet.
Es empfiehlt sich, dass der unterhaltspflichtige Elternteil seine Zahlungspflicht beim Jugendamt beurkunden lässt. Dies ist nur freiwillig möglich. Bei der Urkunde handelt es sich um einen Unterhaltstitel. Wird der Unterhalt nicht gezahlt, kann auf Grundlage des Unterhaltstitels die Zwangsvollstreckung beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.
Sollte der unterhaltspflichtige Elternteil die Unterhaltsverpflichtung nicht freiwillig beurkunden, kann ein Unterhaltstitel auch als Beschluss im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens erlangt werden.
Die Beurkundung einer Unterhaltsverpflichtung kann auch kostenpflichtig bei einem Notar vorgenommen werden.