Beschreibung
Grundsätzlich sind Mutter und Vater dem Kind gegenüber zum Unterhalt verpflichtet. Der Elternteil, bei dem sich das Kind aufhält, erfüllt seine Verpflichtung in der Regel durch die Pflege und Erziehung des Kindes. Der andere Elternteil ist zum Barunterhalt verpflichtet.
Es empfiehlt sich, dass der unterhaltspflichtige Elternteil seine Zahlungspflicht beim Jugendamt kostenfrei beurkunden lässt. Dies ist nur freiwillig möglich. Im Konfliktfall kann die Höhe des Unterhaltsanspruchs gerichtlich geklärt werden.
Das Jugendamt informiert, berät und unterstützt den das Kind betreuenden, sorgeberechtigten Elternteil – kostenlos – in Fragen des Kindesunterhalts sowie des Betreuungsunterhalts. Das Jugendamt unterstützt und berät auch junge Volljährige im Alter von 18−20 Jahren bei der Berechnung ihrer Unterhaltsansprüche. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Ähnliche Dienstleistungen.
Unterhaltsverpflichtungen können bei jedem Jugendamt und bei Notaren beurkundet werden.