Betriebserlaubnisverfahren für Kindertagesstätten

Für den Betrieb und Änderungen eines bereits bestehenden Betriebs von Kindertagesstätten und ähnlichen Einrichtungen wird eine Betriebserlaubnis benötigt.

Beschreibung

Kindertagesstätten und ähnliche Einrichtungen benötigen für ihren Betrieb sowie für Änderungen der bisherigen Zweckbestimmungen (z. B. Erweiterung der Kinderzahlen oder der Altersstufen) eine Betriebserlaubnis.

Anschrift und Öffnungszeiten