Bescheinigung aus dem Sorgeregister (ehemals Negativattest)

Mütter, die nicht mit dem Vater ihres Kindes verheiratet sind oder waren und kein gemeinsames Sorgerecht haben, haben das alleinige Sorgerecht und können eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (ehemals Negativattest) erhalten.

Beschreibung

Wenn eine volljährige Mutter nicht verheiratet ist, hat sie mit der Geburt Ihres Kindes grundsätzlich die alleinige elterliche Sorge für ihr Kind.

Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, können die gemeinsame elterliche Sorge für ihr Kind durch Beurkundung einer Sorgeerklärung im Jugendamt erhalten  Beurkundungen.

Will die Mutter oder der Vater die gemeinsame Sorge beenden, so ist dies nur durch eine Entscheidung des Familiengerichts möglich. Wenn die beiden Elternteile zu einem späteren Zeitpunkt heiraten, steht ihnen - auch wenn vorher keine Sorgeerklärungen abgegeben wurden - von diesem Zeitpunkt an die elterliche Sorge gemeinsam zu.

Beim Jugendamt des Geburtsortes des Kindes wird ein Sorgeregister geführt. Wenn die Mutter nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist oder war, keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben wurde und bisher keine gerichtliche Entscheidung über das Sorgerecht vorliegt, kann der Mutter eine sogenannte Sorgerechtsbescheinigung, d.h. ein Nachweis über die alleinige elterliche Sorge der Mutter (ehemals Negativattest), ausgestellt werden. Diese Bescheinigung wird bei vielen Behörden, Schulen, Banken als Beleg für die alleinige elterliche Sorge verlangt.

Die Sorgebescheinigung wird von dem für den Wohnort des Kindes zuständigen Jugendamt ausgestellt.

Die Bescheinigungen werden in deutscher Sprache ausgestellt. Übersetzungen aller Art sind keine Leistung des Jugendamtes und sind durch einen Dolmetscher anzufertigen. 

Anschrift und Öffnungszeiten

Beistandschaften

Ähnliche Dienstleistungen

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Aufenthaltstitel (Aufenthalts-Titel)

Aufenthaltstitel (Aufenthalts-Titel)

Das ist ein Papier.
Es ist für Personen aus anderen Ländern.
Mit so einem Papier darf man nach Deutschland kommen
und man darf in Deutschland bleiben.
Diese Aufenthalts-Titel gibt es in Deutschland:

  • Visum:
    Man spricht es so: Wie-sum.
    Es ist ein Papier.
    Damit darf man nach Deutschland kommen.
    Wenn man aus einem anderen Land kommt.
  • Aufenthalts-Erlaubnis
  • Blaue Karte EU
  • Niederlassungs-Erlaubnis
  • Erlaubnis zum Dauer Aufenthalt.
    Das ist ein Papier vom Staat.
    Darin steht:
    Diese Person darf in Deutschland bleiben.
Beistandschaft

Beistandschaft

Damit ist ein Betreuer für
Minder-Jährige gemeint.
Minder-Jährige sind Personen unter 18 Jahren.
Der Betreuer ist die gesetzliche Vertretung für Minder-Jährige.
Er kümmert sich für die
Minder-Jährigen zum Beispiel um diese Sachen:

  • Geld
  • Versicherungen
  • Kranken-Kasse
Unterhalts-Anspruch (Unterhaltsanspruch)

Unterhalts-Anspruch (Unterhaltsanspruch)

Unterhalt ist Geld zum Leben.
Man bekommt es von einer anderen Person.
Anspruch bedeutet:
Es gibt ein Recht auf etwas.

Unterhalts-Anspruch ist das Recht auf Geld zum Leben.
Man kann dieses Geld von einer anderen Person verlangen.
Zum Beispiel von einem Partner oder von einer Partnerin.

Vormundschaft

Vormundschaft

Ein Vormund ist eine erwachsene Person.
Sie kümmert sich um eine
minder-jährige Person.
Minder-jährig bedeutet:
Die Person ist unter 18 Jahre.
Ein Vormund kümmert sich um eine minder-jährige Person:
Wenn die Eltern von der minder-jährigen Person das nicht selbst machen können.
Oder wenn die Eltern von der minder-jährigen Person das nicht machen dürfen.

Der Vormund kümmert sich auch um das Geld von der minder-jährigen Person.