Achtung - Aufgrund der aktuellen Situation finden keine offenen Sprechzeiten mehr statt
Bürgerinnen und Bürger, die ein Anliegen an die Verwaltung haben, werden gebeten, zunächst die Wege der elektronischen Kommunikation (Telefon, E-Mail und unsere Online-Services) sowie Briefpost zu nutzen.
Bleibt ein persönliches Gespräch unumgänglich, bittet die Stadtverwaltung um telefonische Terminvereinbarung. Schützen Sie sich und andere und nehmen Sie persönliche Termine möglichst alleine wahr.
Beschreibung
Die Fachkräfte der Wirtschaftlichen Jugendhilfe sind zuständig für die Einnahmen und Ausgaben der Hilfen zur Erziehung und bearbeiten die Anträge auf Übernahme von Kosten für Legasthenie-/Dyskalkulie-Therapien im Rahmen der Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte.
Bei Kindern mit Legasthenie (Lese-/Rechtschreibschwäche) und Dyskalkulie (Rechenschwäche) reichen oft die schulischen Fördermöglichkeiten nicht aus. Wird dies von der Schule bestätigt und haben Legasthenie oder Dyskalkulie seelische Behinderungen zur Folge, übernimmt das Jugendamt die Kosten für eine gezielte Therapie.