Beschreibung
Die Fachkräfte der Wirtschaftlichen Jugendhilfe sind zuständig für die Einnahmen und Ausgaben der Hilfen zur Erziehung und bearbeiten die Anträge auf Übernahme von Kosten für Legasthenie-/Dyskalkulie-Therapien im Rahmen der Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte.
Bei Kindern mit Legasthenie (Lese-/Rechtschreibschwäche) und Dyskalkulie (Rechenschwäche) reichen oft die schulischen Fördermöglichkeiten nicht aus. Wird dies von der Schule bestätigt und haben Legasthenie oder Dyskalkulie seelische Behinderungen zur Folge, übernimmt das Jugendamt die Kosten für eine gezielte Therapie.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Allgemeine Soziale Dienste
Anschrift
Werner-Hilpert-Straße 2-4
34117 Kassel