Beschreibung der Leistung
Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss gesondert eingetragen sein. Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der "Waffenschein" in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.
Um Schusswaffen besitzen zu dürfen, ist eine Erlaubnis in Form einer Waffenbesitzkarte erforderlich.
Eine waffenrechtliche Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen vom Antragsteller/Antragsstellerin erfüllt werden.
Für Sonderfälle im Bereich des Waffenbesitzes (z.B. freie Waffen, Erben, Waffensammler, Führen von Waffen) erhalten Sie die notwendigen Informationen von uns.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Jagdschein
- aktuell gültiges Ausweisdokument
- Sachkundenachweis
- Bescheinigung Ihrer schießsportlichen Vereinigung über das Bedürfnis zum Waffenerwerb
- Nachweis über erbrachte Schießleistungen/regelmäßige Teilnahme an Schießübungen der schießsportlichen Vereinigung
- die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen
- persönlich geeignet sein
Formulare
Was kostet die Dienstleistung?
Aufgrund der Vielzahl der unterschiedlichen Gebühren bitte im Einzelfall erfragen.
Zahlungsarten
Die Zahlungen sind bar oder mit Girocard möglich.
Welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten?
Waffenverordnungen
Wo finden Sie uns?
Adresse
Hansa-Haus
Kurt-Schumacher-Str. 29
34117 Kassel
Zeiten
Montag | 8.30 - 12.30 Uhr |
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Dienstag | 8.30 - 12.30 Uhr |
Mittwoch | 14 - 17.30 Uhr |
Donnerstag | 8.30 - 12.30 Uhr |
Freitag | 8.30 - 12.30 Uhr |