Wohnen

Die Abteilung Wohnen kümmert sich um bezahlbaren Wohnraum in Kassel. Wir fördern den Bau von Sozialwohnungen und vermitteln diese an Bürgerinnen und Bürger. Wir sorgen dafür, dass Sozialwohnungen auch tatsächlich von denjenigen genutzt werden, für die sie gedacht sind. In bestimmten Fällen erheben wir eine Fehlbelegungsabgabe.

Beschreibung

Die Abteilung Wohnen vereint die Sachgebiete Wohnungsbauförderung und Wohnraumversorgung. Der Arbeitsschwerpunkt in der Abteilung liegt auf der Sozialen Mietwohnraumförderung, auf der Vermittlung von sozial geförderten Wohnungen an Kasseler Bürgerinnen und Bürger sowie auf der Sicherung der Zweckbestimmung dieser Wohnungen und auf der Erhebung der Fehlbelegungsabgabe.

Häufig gesucht

  • Bauverwaltung, Wohnen und Vergabemanagement

    Fehlbelegungs­abgabe

    Einkommensermittlung für bereits vergebene, öffentlich geförderte Wohnungen entsprechend der Haushalts- und Wohnungsgröße. Bei der Überschreitung festgelegter Einkommensgrenzen wird eine Ausgleichszahlung erhoben.
  • Bauverwaltung, Wohnen und Vergabemanagement

    Wohnungsvermittlung

    Für den Bezug einer sozial geförderten Wohnung in der Stadt Kassel ist es erforderlich, sich bei der Wohnraumversorgung zu registrieren.
  • Bauverwaltung, Wohnen und Vergabemanagement

    Informationen zum Mietspiegel

    Die Stadt Kassel hat seit dem 18.03.2024 einen qualifizierten Mietspiegel. Sie haben Fragen zum Mietspiegel? Auf dieser Seite finden Sie die Antworten.
  • Bauverwaltung, Wohnen und Vergabemanagement

    Wohnungsbau­förderung

    Staatliche Förderung des Landes Hessens bei Bau oder Erwerb eines neuen Eigenheimes/Eigentumswohnung, barrierefreiem Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum, nichtenergetischer Modernisierung von Mietwohngebäuden, Erwerb von Belegungsrechten und Neubau von Mietwohnungen im „Sozialen Wohnungsbau“.
  • Bauverwaltung, Wohnen und Vergabemanagement

    Abgeschlossen­heitsbescheini­gung

    Planen Sie, die Wohnungen Ihres Mehrfamilienhauses einzeln zu veräußern oder eine Wohnung auf Ihr Kind zu übertragen?

Weitere Informationen

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Miet-Zuschuss (Wohngeld, Mietzuschuss)

Miet-Zuschuss (Wohngeld, Mietzuschuss)

Das ist Geld vom Staat.
Dieses Geld ist für die Miete.
Wenn man seine Miete nicht allein bezahlen kann.
Man kann auch Wohn-Geld dazu sagen.

Gund-Sicherung (Grundsicherung)

Gund-Sicherung (Grundsicherung)

Das ist Hilfe vom Staat.
Wenn das Geld zum Leben nicht aus-reicht.
Diese Hilfe bekommt jede Person, die in Deutschland lebt.

Erwerbs-Minderung (Erwerbsminderung)

Erwerbs-Minderung (Erwerbsminderung)

Das bedeutet:
Man kann eine Arbeit nicht mehr so gut machen.
Weil man eine Behinderung hat.
Oder
Weil man eine Krankheit hat.

Personen mit einer Erwerbs-Minderung können nur
bestimmte Arbeiten machen.

Aufenthaltserlaubnis (Aufenthalts-Erlaubnis)

Aufenthaltserlaubnis (Aufenthalts-Erlaubnis)

Das ist ein Papier vom Staat.
Es ist für Menschen aus einem anderen
Land.
Darin steht:
Dies Person hat das Recht, in Deutschland zu leben.
Sie hat dieses Recht für eine bestimmte Zeit.
Solange diese Person etwas Bestimmtes macht.
Zum Beispiel ein Studium
oder eine Berufs-Ausbildung.

Rechts-Anspruch (Rechtsanspruch)

Rechts-Anspruch (Rechtsanspruch)

Anspruch ist ein anderes Wort für:
Ich habe ein Recht darauf.
Zum Beispiel:
Recht auf Wohn-Geld.
Ein Rechts-Anspruch bedeutet:
In einem Gesetz steht:
Man hat das Recht auf etwas.
Zum Beispiel: Recht auf Wohn-Geld.
Oder: Recht auf Pflege.