Beschreibung
Achtung - Einschränkung unseres Dienstleistungsangebotes
Aufgrund der aktuellen Krisensituation in der Ukraine können folgende Dienstleistungen aktuell nicht oder nur sehr eingeschränkt angeboten, es entstehen Ihnen hierdurch aber keine aufenthaltsrechtlichen Nachteile:
- Adressänderungen auf dem elektronischen Aufenthaltstitel
- Neusetzung PIN elektronischer Aufenthaltstitel / Freischaltung eiD-Funktion
- Allgemeine ausländerrechtliche Beratungen
- Neuausstellungen von Niederlassungserlaubnissen (Wiedereinreisen nach Deutschland und Erwerbstätigkeit sind mit altem und neuen Pass und der bisherigen Neiderlassungserlaubnis möglich)
- Erteilung Niederlassungserlaubnisse außer bei Ablauf der Aufenthaltserlaubnis
- Bei allen Anfragen per Post, Telefax, E-Mail und Kontaktformular ist darüber hinaus mit deutlich verlängerten Bearbeitungszeiten zu rechnen.
Wir bitten um Ihr Verständnis! - Aktuelle Hinweise zum Russland-Ukraine-Konflikt finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab)
Unsere wichtigsten Aufgaben sind:
- Entscheidung über die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln
- Neuausstellung von Aufenthaltstiteln
- Feststellung der Freizügigkeit von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern
- Entscheidung über die Ausstellung und Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen und Duldungen
- Bearbeitung von Auflagenänderungen zur Erwerbstätigkeit
- Ausstellung von deutschen Passersatzpapieren für Ausländer
- Entgegennahme von Verpflichtungserklärungen für Besuchs- und Daueraufenthalte
Die Verpflichtungserklärungen für Besuchsaufenthalte werden vor allem beim Einwohner- und Kundenservice im Rathaus entgegengenommen. Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Kassel können Verpflichtungserklärungen für Besuchsaufenthalte auch in ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgeben.
Für die meisten Dienstleistungen ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Termine können Sie unter der Behördennummer (0561) 115 vereinbaren. Als Anlaufstelle dient auch der Informationsschalter, welcher zu den Sprechzeiten besetzt ist. Sie werden dort von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten, können Termine vereinbaren oder Unterlagen und Anträge abgeben.
Daneben bietet die Ausländerbehörde allen ausländischen Studierenden, Beschäftigten und Wissenschaftlern an der Universität Kassel an jedem Mittwoch und Freitag ein umfassendes Serviceangebot zum Aufenthaltsrecht in den Räumlichkeiten der Uni an. Termine hierfür können auch beim Studienservice vereinbart werden.
Dienstleistungen
Organisationsstruktur
Wo finden Sie uns?
Chancenaufenthaltsrecht
Das Chancen-Aufenthaltsgesetz ist am 30. Dezember 2022 in Kraft getreten. Langjährig geduldete Ausländer haben nun die Möglichkeit ein Bleiberecht zu erhalten. Kernstück des Gesetzes ist das 18-monatige Chancen-Aufenthaltsrecht. Dies erhalten Menschen, die am 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt haben. Ihnen soll damit ermöglicht werden, die Voraussetzungen für ein Bleiberecht in Deutschland zu erfüllen. Dazu zählen insbesondere die Sicherung des Lebensunterhalts, Kenntnisse der deutschen Sprache und der Identitätsnachweis. Voraussetzung ist ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Straftäter bleiben vom Chancen-Aufenthaltsrecht grundsätzlich ausgeschlossen, ebenso Personen, die ihre Abschiebung aufgrund von wiederholten, vorsätzlichen und eigenen Falschangaben oder aktiver Identitätstäuschung verhindern. Sofern die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der 18-monatigen Aufenthaltsdauer nicht erfüllt sind, sollen die Betroffenen in den Status der Duldung zurückfallen. Außerdem haben gut integrierte Jugendliche und junge Volljährige nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland sowie bis zum 27. Lebensjahr die Möglichkeit ein Bleiberecht zu bekommen. Besondere Integrationsleistungen von Geduldeten werden gewürdigt, indem ihnen künftig nach sechs Jahren – oder schon nach vier Jahren bei Zusammenleben mit minderjährigen Kindern – ein Bleiberecht eröffnet wird. Die Voraufenthaltszeiten wurden damit um jeweils zwei Jahre reduziert. Zudem wurden bestimmte Regelungen aus dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz entfristet, um den Standort Deutschland für Fachkräfte aus Drittstaaten attraktiver zu machen. Der Familiennachzug zu drittstaatsangehörigen Fachkräften wurde erleichtert, indem für nachziehende Angehörige das Erfordernis eines Sprachnachweises entfällt. Der Zugang zu Integrationskursen und Berufssprachkursen steht künftig allen Asylbewerbern im Rahmen verfügbarer Plätze offen.
Anträge können über das Kontaktformular der Zuwanderungsabteilung oder per E-Mail an zuwanderungkasselde bis zum 30. Dezember 2025 gestellt werden. Termine zur Prüfung der Anträge werden nach Antragstellung von der Zuwanderungsabteilung des Bürgeramtes vergeben. In diesem Zusammenhang werden den Antragsteller/innen auch die noch vorzulegenden Unterlagen mitgeteilt.