Durch die am 14.10.2025 in Kraft getretene Änderung der Hessischen Bauordnung (HBO) sind geplante Abbruchvorhaben nach § 63a HBO nicht mehr genehmigungspflichtig.
Alle Informationen finden Sie hier:
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Unter Abbruch ist eine vollständige oder eine selbständige teilweise Vernichtung der Bausubstanz einer Anlage gemeint.
Durch die am 14.10.2025 in Kraft getretene Änderung der Hessischen Bauordnung (HBO) sind geplante Abbruchvorhaben nach § 63a HBO nicht mehr genehmigungspflichtig.
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