Katzen - Informationen zur Katzenschutzverordnung in Kassel

Ihre Katze ist Freigänger? Dann muss das Tier kastriert sein, eine Kennzeichnung durch eine Tätowierung oder einen Mikrochip besitzen und in einem Tierregister eingetragen sein.

Seit dem 30. März 2019 gilt für das Kasseler Stadtgebiet eine Katzenschutzverordnung. Danach dürfen Katzenhaltende nur kastrierten, gekennzeichneten und registrierten Tieren unkontrollierten freien Auslauf gewähren.

Mit dem Inkrafttreten der städtischen Katzenschutzverordnung erhofft sich die Stadt Kassel langfristig eine Verbesserung des Gesundheitszustandes der frei lebenden Katzen, einen Rückgang ihrer Population und damit letztlich auch eine Entlastung der Tierheime und privater Tierschutzorganisationen.

Kennzeichnung, Registrierung und Kastration

Warum kennzeichnen?
Nur durch die Kennzeichnung und Registrierung kann die erfolgte Kastration nachvollzogen und im Zweifelsfall auch überprüft werden. Eine Kennzeichnung erfolgt durch Implantierung eines Mikrochips oder mittels Tätowierung.

Außerdem ist die Kennzeichnung von Freigängerkatzen sinnvoll, um diese bei Abgabe im Tierheim einer Halterin oder einem Halter zuordnen und zurückgeben zu können. 

Tätowierung oder Chip?
Tätowierung

  • Das Tier ist sofort als gekennzeichnet erkennbar, kein Chipauslesen nötig.
  • Betäubung aus Tierschutzgründen notwendig.
  • Die Tätowierungsnummer ist nicht fälschungssicher.
  • Die Tätowierungsnummer kann mit der Zeit verblassen und ist dann nicht mehr lesbar.
  • Seit 2012 ist diese Kennzeichnung bei Reisen in die EU-Länder nicht mehr zulässig.

Chip

  • Die Implantierung ist einfach, schnell und schmerzfrei und ohne Betäubung möglich.
  • Fälschungs- und manipulationssicher.
  • Hat ein Tierleben lang Bestand.
  • Ist im grenzüberschreitenden Reiseverkehr international gültig.

Die Entscheidung kann Ihnen niemand abnehmen. Es wird empfohlen ein ausführliches Gespräch mit Ihrer Tierarztpraxis zu führen, die auch das Einsetzen des Transponders oder die Tätowierung bei Ihrer Katze vornimmt. 

Warum registrieren?
Nur wenn ein gekennzeichnetes Tier auch registriert wurde, kann es schnell und unbürokratisch einer Halterin bzw. einem Halter zugeordnet werden. Bei abhanden gekommenen Tieren ist die Rückgabe so innerhalb kürzester Zeit möglich.

Die Registrierung kann bei einschlägigen Haustierregistern erfolgen.

Haustierregister
 Tierregister der Tierschutzorganisation TASSO e.V. (Öffnet in einem neuen Tab)
 FINDEFIX Service-Angebot des Deutschen Tierschutzbundes (Öffnet in einem neuen Tab)

Vorteile einer Kastration
Der größte Nutzen der Kastration für den Tierschutz ist die Vermeidung von Katzennachwuchs! Daneben gibt es aber weitere wichtige Vorteile der Kastration:

  • Kastrierte Katzen und v. a. Kater streunen deutlich weniger; damit sinkt die Gefahr von Unfällen.
  • Kastrierte Kater sind weniger häufig in (Revier) Kämpfe verwickelt. Damit werden sowohl Verletzungen vermieden als auch teilweise die Übertragung von Infektionskrankheiten reduziert. Die Lebenserwartung kastrierter Katzen steigt somit im Vergleich zu unkastrierten Freigängern.
  • Markierungsverhalten wird unterbunden

Nachweise über Kastration und Registrierung sind aufzubewahren und auf Verlangen dem zuständigen Amt Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit (Veterinäramt) der Stadt Kassel vorzulegen. Dort können sich Bürgerinnen und Bürger auch für eine Beratung melden.

Katzenleid nachhaltig und tierschutzgerecht eindämmen
Ein Kernproblem, das permanent zur Verschlimmerung dieses Elends frei lebender Katzen beiträgt, ist zweifelsfrei die unkontrollierte Vermehrung der Tiere. Das nachhaltige und tierschutzgerechte Mittel zur Eindämmung des Katzenleids ist daher das Verbot des unkontrollierten Auslaufs fortpflanzungsfähiger Hauskatzen sowie die Kennzeichnung und Registrierung der Freigänger.

Die Stadt Kassel appelliert daher an alle Katzenhaltenden, sich an die Vorgaben der Katzenschutzverordnung zu halten.

Sollten Sie den verbotenen unkontrollierten Freigang nicht kastrierter Katzen melden wollen, nutzen Sie die Kontaktmöglichkeiten oder den Online-Service auf der Seite  "Tierquälerei melden".

Weitere Informationen:
 Katzenschutz - Hinweise der Landestierschutzbeauftragten (Öffnet in einem neuen Tab)

 Informationen zur Katzenschutzverordnung (Flyer) PDF-Datei 1,6 MB

 Katzenschutzverordnung der Stadt Kassel PDF-Datei 118 kB