Katzen - Informationen zur Katzenschutzverordnung in Kassel

Ihre Katze ist Freigänger? Dann muss das Tier kastriert sein, eine Kennzeichnung durch eine Tätowierung oder einen Mikrochip besitzen und in einem Tierregister eingetragen sein.

Seit dem 30. März 2019 gilt für das Kasseler Stadtgebiet eine  Katzenschutzverordnung (Öffnet in einem neuen Tab). Danach dürfen Katzenhalterinnen und Katzenhalter nur kastrierten, gekennzeichneten und registrierten Tieren unkontrollierten freien Auslauf gewähren.

Für die Registrierung stehen Ihnen verschiedene einschlägige Haustierregister zur Verfügung. Dort erhalten Sie auch Informationen zur Kennzeichnung der Katze und viele weitere nützliche Tipps rund um Ihr Haustier. Weiterer Vorteil: Entlaufene Tiere können so schnell wieder zu Ihnen zurückgebracht werden. 

Haustierregister
 Tierregister der Tierschutzorganisation TASSO e.V. (Öffnet in einem neuen Tab)
 FINDEFIX Service-Angebot des Deutschen Tierschutzbundes (Öffnet in einem neuen Tab)

Weitere Informationen:
 Katzenschutz - Hinweise der Landestierschutzbeauftragten (Öffnet in einem neuen Tab)