Gefahr der Einschleppung von Maul- und Klauenseuche (MKS)

Erstmals seit 1988 war die Maul- und Klauenseuche (MKS) im Januar 2025 wieder punktuell in Deutschland/Brandenburg aufgetreten. Derzeit gibt es mehrere Ausbrüche in Ungarn und der Slowakei. Aktuell besteht das Risiko einer weiteren Verschleppung bzw. Wiedereinschleppung des Seuchenerregers nach Deutschland.

Schafe auf einer Weide

Empfänglich für die Seuche sind Klauentiere wie Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen – aber auch andere Tiere wie Alpakas, Lamas, Büffel sowie viele Zoo‐ und Wildtiere (z. B. Schwarzwild, Rehwild, Rotwild, Damwild, Sikawild, Muffelwild).

Die MKS ist eine der schwerwiegendsten Tierseuchen, ein Ausbruch hat erhebliche wirtschaftliche Folgen, zumal das Virus außergewöhnlich leicht übertragen werden kann, sich die Krankheit dementsprechend schnell ausbreitet, rigorose Restriktionsmaßnahmen getroffen werden müssen und immense Schäden durch Handelshemmnisse entstehen.

Für Klauentiere ist die MKS hochansteckend, der Erreger wird über direkte Tierkontakte sowie über alle Ausscheidungen (Milch, Speichel, Kot oder Samen) übertragen – selbst über die Atemluft kann das Virus viele Kilometer weit gestreut werden (aerogene Übertragung). Zudem bleibt der MKS-Erreger in der Umwelt lange infektiös, unter geeigneten Bedingungen auch über Monate – er überlebt selbst eingetrocknet an Schuhen/Stiefeln, Kleidung oder auch an Reifenprofilen. 

Wenngleich Haustiere wie Hunde und Katzen nicht selbst an der MKS erkranken, so können sie das Virus in Klauentierbestände verschleppen. Ebenso kann der Erreger über Wildtiere sowie Schadnager eingeschleppt werden.
Für Menschen ist die MKS nicht gefährlich.

Achtung - Auf verdächtige Symptome achten

Symptome der MKS sind kaum von denen der Blauzungenkrankheit zu unterscheiden. Daher jeden symptomatischen Blauzungenverdacht und klinische Auffälligkeiten bei Klauentieren durch Laboruntersuchungen abklären lassen zum Ausschluss von MKS!! 

Wer Klauentiere/ Paarhufer wie Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen oder Kameliden hält, sollte die Tiere aufgrund der derzeit erhöhten Einschleppungsgefahr genau beobachten und jede Auffälligkeit ernst nehmen - im Zweifelsfall muss eben auch mal Fieber gemessen werden. Bei allen unklaren Erkrankungs- oder Todesfällen sollte umgehend ein Tierarzt hinzugezogen werden. Verdachtsfälle müssen unverzüglich dem Veterinäramt mitgeteilt werden, es besteht Anzeigepflicht.

Bereits wenige Tage nach einer Infektion treten erste Krankheitsanzeichen auf. Typische Symptome der MKS sind:

  • Hohes Fieber (40 – 42 °C), Teilnahmslosigkeit, Rückgang der Milchleistung
  • Läsionen im Maulbereich – insbesondere sehr schmerzhafte Blasenbildung (sogenannte Aphthen) an Zunge, Lippen, Nase bzw.  Rüsselscheibe u. Zahnfleisch 
  • starkes Speicheln u. Fressunlust (aufgrund der Schmerzen durch die Bläschenbildung bzw. die aufgeplatzten Blasen und nachfolgenden Entzündungen)
  • Blasenbildung/ Entzündungen auch am Euter/ den Zitzen sowie an den Klauen – insbesondere am Kronsaum und im Zwischenklauenspalt (Klauenveränderungen beim Schwein sehr ausgeprägt, bis hin zum Ausschuhen)
  • Lahmheiten, Schmerzen beim Aufstehen, Bewegungsunlust

Bei Jungtieren können tödliche Verläufe auftreten. Bei erwachsenen Tieren verläuft die Krankheit oft milder, die Symptome sind teils weniger deutlich (insbesondere bei Schafen und Ziegen) und können bei „flüchtiger“ Betrachtung leicht übersehen werden.

Das gesamte Krankheitsbild kann dem der Blauzungenkrankheit sehr ähnlich sein. Aufgrund des jeweils ähnlichen klinischen Bildes ist es erforderlich, dass jeder symptomatische Blauzungenverdacht sowie klinische Auffälligkeiten bei Klauentieren durch Laboruntersuchung abgeklärt werden, um eine MKS-Infektion auszuschließen. Im vergangenen Jahr wurden verdächtige Tiere oft nur symptomatisch gegen die Blauzungenkrankheit behandelt und dabei leider häufig keine Proben für eine Laborabklärung eingesandt.

Biosicherheitsmaßnahmen gegen die Einschleppung der MKS – Personen‐ und Fremdkontakte reduzieren, Kleidungswechsel sowie Reinigung und Desinfektion

Aufgrund des dynamischen Seuchengeschehens innerhalb der EU besteht ein deutlich erhöhtes Risiko der erneuten Einschleppung des MKS-Virus nach Deutschland. Klauentier-Halter müssen daher wachsam sein und Biosicherheitsmaßnahmen einhalten – dazu gehören insbesondere:

  • Klauentiere genau beobachten und klinische Auffälligkeit labordiagnostisch abklären lassen
  • regelmäßige Reinigung und Desinfektion mit geprüften Desinfektionsmitteln: DVG-gelistete Desinfektionsmittel mit einem Wirksamkeitseintrag in Spalte 7 a der DVG-Liste (unbehüllte Viren) - https://www.desinfektion-dvg.de/dvg-desinfektionsmittellisten/tierhaltung → Datenbankabfrage DVG-gelistete Desinfektionsmittel
    Achtung: Herstellerangaben beachten (Konzentration, Einwirkzeit)
  • Desinfektionswanne/ -matte im Zugangsbereich einrichten; Achtung: Das Desinfektionsmittel muss regelmäßig erneuert/ nachgefüllt werden. Vor jeder Desinfektion muss gründlich gereinigt werden, insbesondere auch die Sohlenfläche von Stiefeln/ Schuhen (z. B. mit Bürste)
  • regelmäßiges Waschen der Kleidung bei mind. 70 °C (Kochwäsche-Programm) 
  • Schädlingsbekämpfungen 
  • Beschränkung von Personen-, Fahrzeug- und Fremdkontakten – insbesondere Personen- und Fahrzeugverkehr auf ein Minimum reduzieren, ebenso Wildtiere sowie Hunde/ Katzen fernhalten. Jeder fremde Personenkontakt (z. B. Handfütterungen, Streicheln der Tiere, Gehegebesichtigungen) stellt ein potentielles Einschleppungsrisiko dar  
  • Zutritt für betriebsfremde Personen – soweit unvermeidbar (z. B. Tierarztbesuche) – nur in betriebseigener Schutzkleidung, einschließlich Schuhe. Alternativ: Verwendung von Einweg-Schutzkleidung u. dicht schließenden Stiefelüberziehern 
  • Zukauf von Tieren nur aus bekannten Beständen mit gesichertem Gesundheitsstatus. Zurückhaltung, was die Teilnahme an Veranstaltungen und Schauen mit MKS‐empfänglichen Tieren anbelangt 
  • Keine Verfütterung von Küchenabfällen oder Essensresten an Klauentiere. Ebenso Sicherstellung, dass Klauentiere nicht in Kontakt mit weggeworfenen Lebensmittelresten kommen – und ihnen auch keine solchen z. B. durch Passanten oder Spaziergänger zugesteckt bzw. auf Weideflächen oder in Gehege als Lockfutter geworfen werden. 

Gefahr der Einschleppung durch Lebensmittel/ Souvenirs/ Urlaubsreisen

Mit dem MKS-Virus kontaminierte Lebensmittel stellen eine nicht zu unterschätzende Einschleppungs-Gefahr dar. Zu denken ist hier nicht nur an unzureichend erhitzte Milch- und Fleischprodukte, die Reisende aus derzeit MKS-betroffenen EU-Staaten illegal mitbringen könnten, sondern insbesondere auch an Reise-Mitbringsel aus Drittländern, in denen die MKS endemisch vorkommt – dazu gehören u. a. auch Urlaubsländer wie die Türkei, Tunesien, Ägypten, Algerien oder die Vereinigten Arabischen Emirate: Durch illegal eingeführte Lebensmittel oder auch Souvenirs, die tierische Produkte enthalten, besteht jederzeit die Gefahr der Viruseinschleppung über weite Distanzen hinweg. 

Für Bürger sollte es auch selbstverständlich sein, dass generell keine Lebensmittelabfälle offen in der Landschaft entsorgt oder sogar auf Weideflächen zum Anlocken der Tiere geworfen werden. 

Generell sind Urlaubsreisen in Länder mit endemischer MKS-Lage kritisch zu betrachten– das betrifft nicht nur entsprechende Reiseaktivitäten der Klauentierhalter selbst, sondern ggf. auch Mitarbeiter, Besucher oder andere Kontaktpersonen. Bei Reisen in solche Länder sollten zum einen Kontakte zu Klauentieren vermieden werden, zum anderen aber z. B. auch zu Kamelen, die in Urlaubsregionen oftmals als Touristenattraktionen eingesetzt werden und die ebenfalls an der MKS erkranken können. Auf die Mitnahme von Hunden sollte möglichst verzichtet werden.

Auch Jäger müssen wachsam sein

Jäger sollten ebenfalls aufgrund der MKS‐Gefahr aufmerksam sein. Alle Schalenwildarten sind empfänglich für die MKS. Die Symptome unterscheiden sich nicht grundsätzlich von denen bei gehaltenen Klauentieren (Blasenbildung/ Aphthen mit nachfolgenden Entzündungen an Äser/ Gebrech, Zunge, Schalen, Gesäuge. Fieber, Abgeschlagenheit. Lahmheit/ Schonhaltung). Der Jäger ist als kundige Person verpflichtet, entsprechende Verdachtsfälle beim zuständigen Veterinäramt anzuzeigen. Aufgrund der symptomatischen Ähnlichkeit zur Blauzungenkrankheit müssen seuchenverdächtige Stücke labordiagnostisch auf beide Krankheiten untersucht werden.

Auf Jagdreisen in MKS-betroffene Länder sollte verzichtet werden. Klauentierbestände sollten weder in gebrauchter Jagdkleidung/ mit Jagdstiefeln betreten noch sollten jagdliche Ausrüstung bzw. Jagdutensilien in solche Tierhaltungen verbracht werden – hinsichtlich der Reinigung und Desinfektion sind die vorgenannten Biosicherheitsmaßnahmen zu beachten.

 

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