Der Vierte Teil des Hessischen Datenschutz und Informationsfreiheitsgesetzes vom 3. Mai 2018 ist für den Zugang zu amtlichen Informationen aus dem Wirkungskreis der Stadt Kassel anwendbar.
§2 Inkrafttreten
Es sind in Kraft getreten:
Satzung
vom 29. Oktober 2018
am 1. Dezember 2018
Sie tritt fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft.
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