7.14 Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Kassel (Straßenreinigungs- und -gebührensatzung)

vom 16. Dezember 1991 in der Fassung der Sechzehnten Änderung vom 21. Februar 2022

Abschnitt I: Städtische Straßenreinigung

Abschnitt II: Einschränkung der Städtischen Straßenreinigung über den Winterdienst auf Gehwegen hinaus

Abschnitt III: Schlußbestimmungen

Anlage zur Straßenreinigungs- und -gebührensatzung

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Ordnungs-Widrigkeit (Gesetzes-Übertretung, Ordnungswidrigkeit, Gesetzesübertretung)

Ordnungs-Widrigkeit (Gesetzes-Übertretung, Ordnungswidrigkeit, Gesetzesübertretung)

Ordnungs-Widrigkeit bedeutet:
Eine Person hat eine Regel nicht beachtet.
Diese Regel steht in einem Gesetz.
Deshalb sagt man auch:
Gesetzes-Übertretung.
Weil ein Gesetz eine Grenze setzt.
Zwischen dem, was man machen darf.
Und dem, was man nicht machen darf.
Wenn man so eine Grenze über-tritt.

ABER:
Eine Ordnungs-Widrigkeit ist eine eher kleine Gesetzes-Übertretung.
Deshalb bekommt man dafür in Deutschland eine Geld-Strafe.
Man muss nicht ins Gefängnis.