6.34 Satzung der Stadt Kassel zur Erhaltung baulicher Anlagen gemäß § 39 h BBauG (Satzung zur Erhaltung der Bevölkerungsstrukturen) für den Bereich Friedrich-Ebert-Straße, Kirchweg, Wilhelmshöher Allee, Pestalozzistraße

vom 31. Oktober 1983 in der Fassung der Ersten Änderung vom 10. Oktober 1988

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Ordnungs-Widrigkeit (Gesetzes-Übertretung, Ordnungswidrigkeit, Gesetzesübertretung)

Ordnungs-Widrigkeit (Gesetzes-Übertretung, Ordnungswidrigkeit, Gesetzesübertretung)

Ordnungs-Widrigkeit bedeutet:
Eine Person hat eine Regel nicht beachtet.
Diese Regel steht in einem Gesetz.
Deshalb sagt man auch:
Gesetzes-Übertretung.
Weil ein Gesetz eine Grenze setzt.
Zwischen dem, was man machen darf.
Und dem, was man nicht machen darf.
Wenn man so eine Grenze über-tritt.

ABER:
Eine Ordnungs-Widrigkeit ist eine eher kleine Gesetzes-Übertretung.
Deshalb bekommt man dafür in Deutschland eine Geld-Strafe.
Man muss nicht ins Gefängnis.