9.04.22 Entgeltverzeichnis der Stadtbibliothek Kassel

Vom 26. Februar 2007 in der Fassung der ersten Änderung vom 14. Dezember 2015

1.

a)  Erwachsene zahlen für die Entleihung von Büchern und anderen Medien jährlich 15,00 Euro
b) Ab vollendetem 18. Lebensjahr zahlen Schüler/innen, Auszubildende, Studierende, Bundesfreiwilligendienst-, Freiwilliger Wehrdienst-, Freiwilliges Soziales Jahr-, Freiwilliges Kulturelles Jahr-, Freiwilliges Ökologisches Jahr -Leistende, Sozialhilfe-, ALG I- oder ALG II-Empfänger/innen (mit Bescheinigung) für die Entleihung von Medien und Kunstobjekten der Artothek jährlich 7,50 Euro
c) Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen ein einmaliges Anmeldeentgelt von 2,50 Euro
d) Kurgäste mit Kasseler Kurkarte zahlen für die Dauer des Kuraufenthaltes einmalig 2,50 Euro
e) Neuausstellung bei Verlust eines Bibliotheksausweises 2,50 Euro
f) Bei Vorlage der Ehrenamtskarte ermäßigen sich die unter 1 a), b) und c) genannten Entgelte jeweils um die Hälfte

2.

a) Versäumnisentgelte bei Überschreitung der Leihfrist erste Woche pro Medieneinheit 0,50 Euro zweite Woche pro Medieneinheit 1,00 Euro ab der dritten Woche zusätzlich pro Medieneinheit und Woche 1,00 Euro
b) Auslagenersatz für jedes Mahnschreiben 1,00 Euro

3.

Entgelt für erhöhten Verwaltungsaufwand im Mahnverfahren bei nicht gemeldeter Adressenänderung 5,50 Euro

4.

Entgelt für das Vormerken einer Medieneinheit 1,00 Euro

5.

Entgeltpflichtige Medien:

a) Bestseller:
Entgelt pro Titel und Leihfrist                                                                     
 2,50 Euro
b) DVDs:
Entgelt pro Titel und Leihfrist

 1,50 Euro

c) Konsolenspiele:
Entgelt pro Titel und Leihfrist
 2,50 Euro

6.

Nutzungsentgelt für die Entleihe der Bestände der Artothek:

a)

Personen, die mindestens 18 Jahre alt und im Besitz eines gültigen Ausweises der Stadtbibliothek Kassel gemäß Ziffer 1 sind, können für die Dauer von jeweils 2 Monaten je Exponat Objekte aus der Artothek der Stadt Kassel ausleihen. Das zu entrichtende Entgelt beträgt pro Objekt einschließlich Versicherungsgebühr 10,00 Euro.

b) Bei Überschreiten der Leihfrist werden je Objekt folgende Versäumnisentgelte fällig:
1 bis 7 Kalendertage                                         5,00 Euro
8 bis 14 Kalendertage                                     10,00 Euro
15 bis 21 Kalendertage                                   15,00 Euro
ab dem 22. Kalendertag                                  30,00 Euro

Inkrafttreten:

Es sind in Kraft getreten:

Entgeltverzeichnis              vom 26. Februar 20017                          am 10. März 20017
Erste Änderung vom 14. Dezember 2015 am 21. Januar 2016