1.
a) | Erwachsene zahlen für die Entleihung von Büchern und anderen Medien jährlich 15,00 Euro |
b) | Ab vollendetem 18. Lebensjahr zahlen Schüler/innen, Auszubildende, Studierende, Bundesfreiwilligendienst-, Freiwilliger Wehrdienst-, Freiwilliges Soziales Jahr-, Freiwilliges Kulturelles Jahr-, Freiwilliges Ökologisches Jahr -Leistende, Sozialhilfe-, ALG I- oder ALG II-Empfänger/innen (mit Bescheinigung) für die Entleihung von Medien und Kunstobjekten der Artothek jährlich 7,50 Euro |
c) | Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen ein einmaliges Anmeldeentgelt von 2,50 Euro |
d) | Kurgäste mit Kasseler Kurkarte zahlen für die Dauer des Kuraufenthaltes einmalig 2,50 Euro |
e) | Neuausstellung bei Verlust eines Bibliotheksausweises 2,50 Euro |
f) | Bei Vorlage der Ehrenamtskarte ermäßigen sich die unter 1 a), b) und c) genannten Entgelte jeweils um die Hälfte |
2.
a) | Versäumnisentgelte bei Überschreitung der Leihfrist erste Woche pro Medieneinheit 0,50 Euro zweite Woche pro Medieneinheit 1,00 Euro ab der dritten Woche zusätzlich pro Medieneinheit und Woche 1,00 Euro |
b) | Auslagenersatz für jedes Mahnschreiben 1,00 Euro |
3.
Entgelt für erhöhten Verwaltungsaufwand im Mahnverfahren bei nicht gemeldeter Adressenänderung 5,50 Euro
4.
Entgelt für das Vormerken einer Medieneinheit 1,00 Euro
5.
Entgeltpflichtige Medien:
a) | Bestseller: Entgelt pro Titel und Leihfrist |
2,50 Euro |
b) | DVDs: Entgelt pro Titel und Leihfrist |
1,50 Euro |
c) | Konsolenspiele: Entgelt pro Titel und Leihfrist |
2,50 Euro |
6.
Nutzungsentgelt für die Entleihe der Bestände der Artothek:
a) |
Personen, die mindestens 18 Jahre alt und im Besitz eines gültigen Ausweises der Stadtbibliothek Kassel gemäß Ziffer 1 sind, können für die Dauer von jeweils 2 Monaten je Exponat Objekte aus der Artothek der Stadt Kassel ausleihen. Das zu entrichtende Entgelt beträgt pro Objekt einschließlich Versicherungsgebühr 10,00 Euro. |
b) | Bei Überschreiten der Leihfrist werden je Objekt folgende Versäumnisentgelte fällig: 1 bis 7 Kalendertage 5,00 Euro 8 bis 14 Kalendertage 10,00 Euro 15 bis 21 Kalendertage 15,00 Euro ab dem 22. Kalendertag 30,00 Euro |
Inkrafttreten:
Es sind in Kraft getreten:
Entgeltverzeichnis | vom 26. Februar 20017 | am 10. März 20017 |
Erste Änderung | vom 14. Dezember 2015 | am 21. Januar 2016 |