9.04.12 Benutzungs- und Entgeltordnung für das Medienzentrum Kassel

vom 20. August 2001 in der Fassung der Zweiten Änderung vom 18. März 2013

1. Allgemeine Benutzungsbedingungen für Medien und Geräte

1.1 Das Medienzentrum Kassel ist eine Serviceeinrichtung für die Schulen. Des weiteren steht es auch für außer-schulische und kulturelle Medienarbeit in der Jugend- und Erwachsenenbildung zur Verfügung.

1.2 Privatpersonen, Vereine und Unternehmen können die Dienstleistungen des Medienzentrums nur in Ausnahmefällen in Anspruch nehmen. Die Entscheidung trifft die Leitung des Medienzentrums Kassel.

1.3 Privatpersonen, Vereine und Unternehmen haben Benutzungsentgelte zu zahlen, die sich gem. Ziffer 5 aus der Anlage zur Benutzungs- und Entgeltordnung ergeben. Ausgenommen von der Entgeltpflicht sind Bildungseinrichtungen, die nicht in der Trägerschaft der Stadt Kassel oder des Landkreises Kassel stehen, sofern sie einen Vertrag über eine Ausleihpauschale mit der Stadt Kassel geschlossen haben.

1.4 Der Benutzer/Die Benutzerin haftet bei Verlust oder Beschädigung für alle Schäden, die an den benutzten Medien und Geräten entstehen und die in ursächlichem Zusammenhang mit der Benutzung stehen, und zwar in Höhe des Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederherstellungspreises.

1.5 Für jede Überlassung ist ein schriftlicher Vertrag zu schließen. Ausreichend ist jedoch - bei der Benutzung von Medien - ein entsprechender Buchungsvorgang im Verleihsystem.

1.6 Mit dem Entleihen von Medien und Geräten erkennt die Benutzerin/der Benutzer die Benutzungs- und Entgeltordnung an.

1.7 Benutzungsdauer

1.7.1 Schulen:
Die übliche Benutzungsdauer beträgt bei Medien zwei Wochen. Eine längere
Ausleihe ist bei vorheriger Angabe des Zeitraums möglich. Bei Geräten wird die Benutzungsdauer vereinbart.

1.7.2 Andere:
Die übliche Benutzungsdauer beträgt einen Tag (24 Std.), wobei das
Wochenende als ein Tag zählt. Eine längere Ausleihe ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung möglich.

2. Spezielle Benutzungsbedingungen für Medien

2.1 Medien dürfen aus urheberrechtlichen Gründen nur von Benutzern entliehen werden, die diese im Rahmen ihrer Aufgaben in nicht gewerblichen Veranstaltungen innerhalb der Stadt oder des Landkreises Kassel einsetzen. Für die Einhaltung urheberrechtlicher Auflagen sind die Be-nutzerin bzw. der Benutzer verantwortlich.

2.2 Die Mediennutzung erfolgt mit Ausnahme von Ziffer 1.3 unentgeltlich.

3. Spezielle Benutzungsbedingungen für Geräte

3.1 Geräte werden unentgeltlich bereitgestellt:

  • an staatliche oder staatlich anerkannte Schulen der Stadt und des Landkreises
    Kassel (Altkreis);
  • an Einrichtungen der Verwaltung in Stadt oder Landkreis Kassel, wenn sie Angelegenheiten des Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesens (Sozialhilfe, Kinder- und Jugendhilfe), der Kultur, des Sports, der Erholung u. ä. wahrnehmen, nicht aber im Rahmen eigener wirtschaftlicher Unternehmungen; außerdem an Justizbehörden;
  • an Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften mit Sitz in der Stadt oder dem Landkreis Kassel, die die Rechtsstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts haben;
  • an Hochschulen, Studentenschaften, Forschungseinrichtungen und Studentenwerke mit Sitz in der Stadt oder dem Landkreis Kassel (Altkreis), die die Rechtsstellung einer Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts haben; an andere Einrichtungen mit Sitz in der Stadt oder dem Landkreis Kassel, die wissenschaftlichen oder Unterrichts- und Erziehungszwecken dienen und als gemeinnützig anerkannt sind;
  • an freie Wohlfahrtsverbände.

4. Transport

Das Medienzentrum Kassel übernimmt weder Transporte noch Transportkosten. Medien und Geräte sind zu den vereinbarten Terminen und den Öffnungszeiten der Bildstelle abzuholen und zurückzugeben.

5. Benutzungsentgelte

5.1 Die Benutzungsentgelte richten sich nach dem Entgeltverzeichnis in der Anlage zu dieser Benutzungs- und Entgeltordnung.

5.2 Werden Medien und/oder Geräte nicht am vereinbarten Termin zurück-gegeben, so kann für jeden angefangenen Tag das doppelte Entgelt in Rechnung gestellt werden. Dies gilt auch für Benutzer/Benutzerinnen, für die Geräte bzw. Medien unentgeltlich zur Verfügung stehen.

5.3 Müssen im Einzelfall Medien oder Geräte von dem Medienzentrum zurückgeholt werden, ist ein Entgelt von mindestens 50,- Euro zu zahlen.

5.4 Kosten für Mahnungen werden auch für die Benutzer/Benutzerinnen fällig, für die Geräte bzw. Medien unentgeltlich zur Verfügung stehen.

5.5 Auf begründeten Antrag kann im Einzelfall eine Befreiung oder Reduzierung der Entgeltpflicht erfolgen. Die Entscheidung hierüber trifft die Leitung des Medienzentrums Kassel.

6. Inkrafttreten

Es sind in Kraft getreten:

Benutzungs- und Entgeltordnung vom 20. August 2001 am 14. September 2001
Erste Änderung vom 31. Mai 2010 am 13. Juli  2010
Zweite Änderung vom 18. März 2013 am 28. Mai 2013

Anlage zur Benutzungs- und Entgeltordnung

Entgeltverzeichnis für den Geschäftsbereich Medienzentrum Kassel

Kategorie Gegenstand Euro
Recorder/Aufnahmegeräte Fotokamera, Spiegelreflex 80,00 € pro Tag
Fotokamera, nicht Spiegelreflex 25,00 € pro Tag
Video-Kamera, Camcorder 25,00 € pro Tag
Diascanner 20,00 € pro Tag
MP3-Recorder 25,00 € pro Tag
Player/Wiedergabegeräte Verstärker, groß 50,00 € pro Tag
Verstärker, klein 25,00 € pro Tag
DVD-Player 20,00 € pro Tag
Projektoren Tageslichtprojektor 25,00 € pro Tag
Beamer 100,00 € pro Tag
Computer Laptop  / PC 50,00 € pro Tag
Beamer-Laptop-Koffer 150,00 € pro Tag
Sonstiges Leinwand 10,00 € pro Tag
Mikrofon 10,00 € pro Tag
Stativ 5,00 € pro Tag
GPS-Navigationssystem
(8 Stück im Koffer)
200,00 € pro Tag
GPS-Navigationsgerät 25,00 € pro Tag
Medien-Formatwandlung
(z. B. Film auf DVD)
30,00 € pro
angefangene
Arbeitsstunde
Unterrichtsmedien Multifunktions-Beamer-DVD-Koffer 150,00 € pro Tag
DVD/CD/VHS oder ähnlich 5,00 € pro Tag
Tagung Tagungsraum mit Tagungstechnik 100,00 € pro
Halbtag
Digitale Schultasche Überlassung eines USB-Sticks
mit Software
(auch für Bildungseinrichtungen)
15,00 € pro
Stück
Mahnung 1. Mahnung 5,00 €
2. Mahnung 10,00 €
3. Mahnung 15,00 €