7.10 Satzung der Abfallwirtschaft im Gebiet der Stadt Kassel (Abfallwirtschaft- und- Gebührensatzung)

Vom 25. Juni 2012 in der Fassung der zweiten Änderung vom 15. Dezember 2014

Inhaltsverzeichnis:

Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

Zweiter Abschnitt: Durchführung der Abfallentsorgung

Dritter Abschnitt: Gebühren

Vierter Abschnitt: Überwachungsbefugnisse, Rechtsbehelfe und Ordnungswidrigkeiten

Fünfter Abschnitt: Inkrafttreten

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Ordnungs-Widrigkeit (Gesetzes-Übertretung, Ordnungswidrigkeit, Gesetzesübertretung)

Ordnungs-Widrigkeit (Gesetzes-Übertretung, Ordnungswidrigkeit, Gesetzesübertretung)

Ordnungs-Widrigkeit bedeutet:
Eine Person hat eine Regel nicht beachtet.
Diese Regel steht in einem Gesetz.
Deshalb sagt man auch:
Gesetzes-Übertretung.
Weil ein Gesetz eine Grenze setzt.
Zwischen dem, was man machen darf.
Und dem, was man nicht machen darf.
Wenn man so eine Grenze über-tritt.

ABER:
Eine Ordnungs-Widrigkeit ist eine eher kleine Gesetzes-Übertretung.
Deshalb bekommt man dafür in Deutschland eine Geld-Strafe.
Man muss nicht ins Gefängnis.