Lebensmittel und Hygiene – Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Einlass ab 15:30 Uhr - bitte pünktlich sein!

Veranstaltungsinformationen

Mittwoch, 20. Mai 202616:00 Uhr18:00 Uhr

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Wenn Sie im Rahmen ihres ehrenamtlichen oder freiwilligen Engagements Lebensmittel herstellen, behandeln oder ausgeben, zum Beispiel am Bratwurst– oder Kuchenstand beim Sommerfest, benötigen Sie eine vorherige Belehrung und eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes. Wir bieten diese Belehrung für Freiwillige und Ehrenamtliche an, die diese nicht online oder über ihre Vereine durchführen können. Die Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung mit vollständigem Namen, Geburtsdatum und Adresse möglich. Zur Schulung bitte einen gültigen Ausweis, eine Bescheinigung, dass sie ehrenamtlich tätig sind und die Teilnahmegebühr von 10 Euro in bar mitbringen.

Referierende: Gesundheitsamt Region Kassel

Anmeldeschluss: 04.05.2026

Eintrittspreis

kostenlos