7-Tage-Inzidenz unter 50: weitere Lockerungen

Die Corona-Infektionszahlen sind in Kassel in den vergangenen Tagen weiter gesunken.

Nachdem die 7-Tage-Inzidenz am heutigen Dienstag, 8. Juni, an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Schwellenwert von 50 liegt, gelten die Regelungen der Stufe 2 der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen ab dem morgigen Mittwoch, 9. Juni.

Nachdem seit dem 2. Juni 2021 die Maßnahmen der Bundes-Notbremse in Kassel nicht mehr gelten, treten ab Mittwoch weitere Lockerungen in Kraft: So dürfen sich dann wieder zwei Haushalte oder Gruppen von höchstens zehn Personen treffen. Kinder bis einschließlich 14 Jahre, vollständig geimpfte und genesene Personen werden nicht mitgezählt.

Freude über positive Entwicklung, aber weiterhin vorsichtig sein

"Nach den ersten Lockerungen in der vergangenen Woche können wir wieder mehr und mehr in das normale Leben zurückkehren", sagt Oberbürgermeister Christian Geselle. "Trotz der Erleichterungen sollten wir uns alle verantwortungsvoll und vorsichtig verhalten, um die Sommertage auch genießen zu können und das Erreichte nicht zu gefährden. Bei allem Verständnis, dass sich viele Menschen über die Lockerungen freuen, darf das aber nicht zu nächtlichen Ruhestörungen und Vermüllungen führen, die wir leider an mehreren Stellen im Stadtgebiet beobachten."

Öffnen dürfen unter Beachtung der Vorgaben der Landesverordnung nun auch die Schwimmbäder. Über die Details der Öffnung der städtischen Bäder werden die Städtischen Werke als Betreiber informieren.

Weitere Änderungen betreffen die Schulen: In allen Jahrgangsstufen findet nun wieder Präsenzunterricht statt, wobei weiterhin Schülerinnen und Schüler in Präsenz zweimal pro Woche getestet werden.

Gastronomische Betriebe dürfen nicht nur die Außengastronomie unter Auflagen öffnen. Auch in Innenräumen dürfen Gäste nun bei Einhaltung der maßgeblichen Auflagen wieder bewirtet werden. Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass die Gäste einen Negativnachweis vorlegen können (maximal 24 Stunden alte Testnachweis, Genesenen-Nachweis oder Impfnachweis). Die Verpflichtung besteht nicht für Kinder unter 6 Jahren. In der Außengastronomie ist ein solcher Negativnachweis nicht mehr verpflichtend, wird jedoch empfohlen.

Weitere Lockerungen betreffen den Einzelhandel. Alle Geschäfte dürfen wieder geöffnet werden, allerdings gelten u.a. Zugangsbeschränkungen, Beschränkungen der Kundenzahl und eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Es wird empfohlen, Verkaufsstätten, die nicht nur der Grundversorgung dienen, nur mit einem Negativnachweis zu betreten.