Stadt appelliert: Wer E-Scooter nutzt, muss Rücksicht nehmen

Elektrisch angetriebene Tretroller, sogenannte E-Scooter, sind in Kassel mittlerweile ein fester Bestandteil des Stadtbildes. Seit einigen Wochen gibt es in der documenta-Stadt nun schon vier Leihsystem-Anbieter. Die Anzahl dieser ausleihbaren Elektro-Kleinstfahrzeuge ist damit in den vierstelligen Bereich gestiegen.

Mit den bevorstehenden Osterferien und den steigenden Temperaturen werden sie nun wieder häufiger genutzt. Daher ruft die Stadt Kassel zu gegenseitiger Rücksichtnahme und zum Einhalten der Regeln auf Straßen, Wegen und Plätzen auf.  

„Wer E-Scooter nutzt, muss Rücksicht nehmen“, sagt Ordnungs- und Verkehrsdezernent Dirk Stochla. Er appelliert an alle Nutzerinnen und Nutzer der E-Tretroller, sich vor dem Fahrtantritt damit vertraut zu machen, welche Regeln für den Gebrauch gelten.  

Benutzung der Gehweg ist nicht erlaubt

So ist es zum Beispiel nicht erlaubt, mit dem E-Scooter auf Gehwegen zu fahren. „Benutzt werden dürfen Radwege und Radfahrstreifen oder, wenn diese nicht vorhanden sind, die Fahrbahn.“ Gerade das wissen aber offenbar noch nicht alle: „Problematisch ist das häufige und augenscheinlich viel zu schnelle und zudem illegale Fahren auf Gehwegen. Verstöße gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) wird die Stadt Kassel wie bisher schon als Ordnungswidrigkeiten ahnden“, so Stochla weiter. 

Grundsätzlich dürfen E-Scooter nicht auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen gefahren werden – es sei denn, es ist ausdrücklich mit Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ gestattet. In Kassel gibt es keine Gehwege oder Fußgängerzonen, die für Elektrokleinstfahrzeuge freigegeben wurden. Es ist auch nicht vorgesehen, das zu tun. 

Auch für das Abstellen gebe es Vorschriften. „Immer wieder kommt es vor, dass die E-Scooter mitten auf einem Gehweg abgestellt werden. Gerade für Menschen mit Einschränkungen im Seh- oder Gehvermögen ist das aber ein Risiko“, ergänzt er. Auch deshalb sei es verboten, die E-Tretroller dort abzustellen. Das gelte beispielsweise auch für folgende Bereiche:

  • an abgesenkten Borden,
  • an den Furten von Signalanlagen,
  • unmittelbar an Zebrastreifen und sonstigen Querungsstellen
  • sowie im Bereich von Elementen des Blindenleitsystems oder unmittelbar in Wartebereichen und Zugängen an ÖPNV-Haltestellen.

Parks und Gärten sind in der Regel tabu

Wer E-Scooter nutzt, sollte sich klarmachen, dass es sich dabei um Kraftfahrzeuge handelt, die nicht überall fahren dürfen. So sind beispielsweise die Wege in Parks, Gärten und Wäldern tabu, es sei denn, dass die Benutzung ausdrücklich per Schild oder in den Nutzungsbedingungen bzw. Parkordnungen erlaubt wird. Meist ist es das aber eben nicht der Fall. Verboten ist u.a. das Fahren oder Abstellen von E-Scootern im Bergpark Wilhelmshöhe oder in der Karlsaue. 

Betreiber werden in die Pflicht genommen

Seit die ersten E-Scooter im Stadtbild aufgetaucht sind, erreichen die Stadt Kassel auch Beschwerden. Anbieter sind bisher nicht dazu verpflichtet, eine Betriebsaufnahme mit der Stadt abzustimmen. Allerdings bemüht sich die Stadt um einen regelmäßigen Austausch mit den Firmen, um über bestimmte Mängel zu sprechen bzw. um Handlungsbedarfe abzustimmen. 

Stadtrat Stochla weist daher erneut auf die Verantwortung der E-Scooter-Betreiber hin: „Wir werden weiterhin sehr genau beobachten, wo und wie die E-Scooter abgestellt werden. Sollten diese die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, wird die Stadt Kassel die betroffenen Fahrzeuge auf Kosten des jeweiligen Betreibers entfernen. Die Sicherheit vor allem von Fußgängern mit und ohne Mobilitätseinschränkungen ist hier maßgeblich. Wir werden insbesondere das wilde Zustellen von abgesenkten Borden, des Blindenleitsystems, von Wartebereichen an Haltestellen und schmalen Gehwegen nicht dulden und den jeweiligen Betreiber in die Pflicht nehmen.“ 

Hintergrund

Wo E-Scooter fahren dürfen, ist in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) klar in §§10 bis 13 geregelt:  https://www.gesetze-im-internet.de/ekfv/BJNR075610019.html (Öffnet in einem neuen Tab)