Online-Service zur Prüfung der Einbürgerung auf Erfolgskurs

Der Online-Service der Stadt Kassel zur unverbindlichen Prüfung der Einbürgerung ist ein voller Erfolg. Seit der Einführung im Mai 2020 nutzen ihn 2.661 Personen, davon allein 2.001 im vergangenem Jahr.

Der Online-Service wurde 2020 eingeführt, um auch in Pandemiezeiten ein gutes Beratungsangebot aufrecht erhalten zu können. „Wir haben damit ein niederschwelliges Angebot geschaffen, das rund um die Uhr erreichbar ist und insbesondere in den Abendstunden und an Wochenenden gern genutzt wird“, so Bürgermeisterin Ilona Friedrich.

Vermutlich deshalb registrierte die Stadtverwaltung 2021 mit 4.438 Beratungen ein stark gestiegenes Interesse an der Einbürgerung. Im Jahr zuvor waren es weniger als die Hälfte, nämlich 2.083. Insgesamt wurden 1.171 Anträge auf Einbürgerung gestellt: Davon sind bereits 631  erfolgreich abgeschlossen (2020: 492). 540 Anträge befinden sich noch in Bearbeitung bei der Stadt, beim ebenfalls damit befassten Regierungspräsidium Kassel oder wurden aufgrund fehlender Voraussetzungen abgelehnt.

Online-Prüfung der Einbürgerung: So geht’s!
Wer sich einbürgern lassen möchte, kann unter  www.kassel.de/beratung-einbuergerung (Öffnet in einem neuen Tab) Fragen zu seiner Lebenssituation beantworten und sich auf diesem Weg beraten lassen - ohne dafür im Rathaus vorsprechen zu müssen. Neben der Eingabe einiger persönlicher Daten können Dokumente hochgeladen werden, anhand derer die Einbürgerungsmöglichkeit geprüft werden kann. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, werden die Formulare (auf den Einzelfall zugeschnitten) übersandt. Die Anträge müssen aufgrund verfahrensrechtlicher Vorschriften in Papierform persönlich abgegeben werden. Sind die zeitlichen Voraussetzungen noch nicht erfüllt, wird per E-Mail mitgeteilt, wann eine Antragstellung Aussicht auf Erfolg haben könnte. Fehlen noch Unterlagen zu den Nachweisen ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache oder der Rechts- und Gesellschaftsordnung übersendet das Standesamt der Stadt Kassel eine Aufstellung der zertifizierten Testinstitute.

Starker Anstieg bei Anträgen aus Syrien
Im vergangenem Jahr gab es einen starken Anstieg bei den Antragstellenden aus Syrien (514). „Als Grund für die starke Nachfrage sehen wir die hohen Flüchtlingszahlen aus Syrien im Jahr 2015“, erläutert Bürgermeisterin Ilona Friedrich. „Viele der syrischen Antragsteller – aber auch die aus anderen Ländern – haben große Integrationsleistungen erbracht. Sie haben innerhalb kurzer Zeit Sprachzertifikate auf höherem Niveau erfolgreich absolviert, gehobene Schul- oder Studienabschlüsse erworben und damit bereits einen Anspruch auf Einbürgerung, der unabhängig von den Einkommensverhältnissen ist.“ Anerkannte ausländische Flüchtlinge, Asylberechtigte und Staatenlose können bereits nach 6 Jahren eingebürgert werden, wenn der Lebensunterhalt ohne einen Anspruch auf öffentliche Mittel gesichert wird oder große Integrationsleistungen erbracht wurden. Zugenommen haben auch die Anträge von Personen aus Afghanistan (34) und dem Iran (45).

„Die hohen Nutzungszahlen trotzen der Pandemie und zeigen, dass das Interesse an Einbürgerung hoch ist und Interessierte das einfache Angebot in Kassel sehr schätzen“, so Friedrich.

Hintergrund:
Allgemein besteht ein Einbürgerungsanspruch erst nach einem 8-jährigen rechtmäßigen Aufenthalt. Grundsätzlich sind ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie der Rechts- und Gesellschaftsordnung einzureichen sowie Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhaltes erforderlich. Es ist ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung abzugeben. Vorstrafen können die Einbürgerung verhindern.