Die STIKO empfiehlt eine zweite Auffrischimpfung nach drei Monaten für
- Menschen ab 70 Jahren,
- Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Pflege und
- Menschen mit Immunschwäche.
Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen wird die zweite Auffrischimpfung sechs Monaten nach der ersten Boosterimpfung angeboten. Personen, die nach der 1. Auffrischimpfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird keine weitere Auffrischimpfung empfohlen. Für die zweite Auffrischimpfung wird der mRNA-Impfstoff genutzt, der auch bei der ersten Auffrischimpfung verwendet wurde.
Erst-, Zweit- und beide Auffrischimpfungen sind von 10 bis 18 Uhr an folgenden Orten möglich:
- Im Erdgeschoss des City‐Points am Königsplatz
- Im Foyer des Jugendamts, ehemalige EAM-Hochhaus, Scheidemannplatz 1
- Im großen Saal des Philipp-Scheidemann-Haus, Holländische Straße 74
Impfwillige sollten ihre Ausweispapiere sowie die Krankenkassenkarte bei sich haben, möglichst auch ihren gelben, internationalen Impfausweis. Sollte dieser nicht vorhanden sein, wird die Corona-Schutzimpfung durch eine Impfbescheinigung dokumentiert. Der QR-Code für den digitalen Impfnachweis kann nicht vor Ort ausgestellt werden. Geimpfte können sich diesbezüglich an die Apotheken wenden. Sie stellen den QR-Code für digitale Impfnachweise gegen Vorlage eines Ausweisdokumentes und der Impfbescheinigung kostenfrei aus.