Für positiv getestete Personen besteht eine Meldepflicht

Ob man sich mit SARS-CoV-2 angesteckt hat, kann mittlerweile sehr rasch getestet werden. Sogenannte Schnelltestmöglichkeiten führen nicht mehr nur Ärzte, sondern zum Beispiel auch Personal in Apotheken und Schnelltestzentren durch.

Eine Person, die positiv getestet wurde, muss dieses Ergebnis umgehend melden. Auf diese Pflicht weist das Gesundheitsamt Region Kassel hin.

"Wer ein positives Testergebnis erhält, muss dieses umgehend beim zuständigen Gesundheitsamt melden. Das ist Pflicht, sowohl bei einem Antigen- als auch bei einem PCR-Test", betont Regine Bresler, Leiterin des Gesundheitsamtes Region Kassel. Zudem gilt: Sowohl die positiv getestete Person als auch die Haushaltsmitglieder müssen sich unverzüglich für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben, ausgehend ab dem Tag der Testung. 

Haushaltsangehörige, bei denen in den vergangenen sechs Monaten mit einem PCR-Test eine Infektion mit dem SARS CoV-2-Virus nachgewiesen wurde, und die bereits wieder gesund aus der Absonderung entlassen wurden, sind von der Quarantäne-Verpflichtung ausgenommen.

Positives Testergebnis online melden

Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt und des Landkreises Kassel können der Melde-Pflicht über ein Online-Formular auf der Internetseite  www.kassel.de/meldungcorona (Öffnet in einem neuen Tab) nachkommen.

Auch alle engen Kontaktpersonen können sich über dieses Formular melden und dieses jeweils selbst ausfüllen. Positiv getestete Personen erhalten nach dem Ausfüllen zusätzlich per E-Mail einen Link auf eine Online-Liste, mit der sie ebenfalls ihre relevanten Kontaktpersonen an das Gesundheitsamt melden können. Ebenso ist die Meldung per Mail an info-gesundheitsamtkasselde oder telefonisch über die Service-Nummer 115 möglich.

Richtiges Verhalten bei einem positiven Test-Ergebnis "Wer in Hessen positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestet wird, muss sich auch ohne Anordnung des Gesundheitsamtes sofort und ohne Umwege in häusliche Selbstisolation begeben", sagt Gesundheitsamtsleiterin Bresler. Die häusliche Selbstisolation dauert gemäß der hessischen Corona-Quarantäneverordnung 14 Tage.

Die Verpflichtung zur häuslichen Selbstisolation gilt zunächst unabhängig davon, ob es sich bei dem zugrundeliegenden Test um einen PCR- oder Antigen-Test gehandelt hat. "Eine Bestätigung eines positiven Antigen-Test mittels eines PCR-Tests ist jedoch ratsam", empfiehlt Regine Bresler. Ist der PCR-Test negativ, endet die Verpflichtung zur häuslichen Selbstisolation. Bestätigt der PCR-Test die Infektion, verlängert dies die Dauer der Selbstisolation jedoch nicht.