Ordnungsamt stellt 47 Beanstandungen in einer Nacht fest

Am vergangenen Wochenende kontrollierten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Ordnungsamtes mit Schwerpunkt in der Gastronomie. Insbesondere in der Nacht von Samstag auf Sonntag wurden 23 Gastronomiebetriebe im gesamten Stadtgebiet aufgesucht. Dabei galt das Augenmerk der Einhaltung der Pandemie-Regeln.

Eine Schließung und eine Teil-Schließung von Lokalen

 Bei sieben Gastronomiebetrieben waren keinerlei Beanstandungen feststellbar. In den übrigen 16 Gastronomiebetrieben wurden überwiegend pandemiebedingte aber auch gewerberechtliche Verstöße festgestellt. Die Mehrzahl der pandemiebedingten Verstöße lag in der Missachtung der 2G Plus-Regelung, Verstößen gegen die Maskentragepflicht sowie des Abstandsgebotes. 

Als gewerberechtliche Verstöße konnten Aufsichtspflichtverletzungen, d.h. die Gastronomie wurde nicht oder nicht durch zuverlässiges Personal beaufsichtigt, sowie Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz aufgedeckt werden. Im Ergebnis kam es insgesamt zu 47 Beanstandungen in einer Nacht. Darunter eine Schließungs- und eine Teilschließungsverfügung von Gastronomien. Hiervon betroffen war eine Gastronomie im Vorderen Westen sowie eine weitere im Stadtteil Wesertor. Die Teilschließung (Untersagung des weiteren Betriebes eines Gaststättennebenraumes) wurde aufgrund pandemierechtlicher Verstöße ausgesprochen. Die vollständige Schließung eines zweiten Betriebes resultierte aus einer gewerberechtlichen Aufsichtspflichtverletzung.

Nach dem Auswerten der Kontrollberichte erfolgt eine Bewertung, in welchen Fällen formelle Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden oder ob beispielsweise eine schriftliche Abmahnung als ausreichend erachtet werden kann. Grundsätzlich können Verstöße gegen die Coronavirus Schutzverordnung mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro, Verstöße gegen das Hessische Gaststättengesetz mit bis zu 10.000 Euro und Verstöße gegen das Hessische Nichtraucherschutzgesetz mit bis zu 2.500 Euro gegenüber Gewerbetreibenden geahndet werden.

Insbesondere die Lokale, in denen es zu Beanstandungen gekommen ist, werden zeitnah erneut durch das Ordnungsamt kontrolliert.