Jahreswechsel stellt Feuerwehr, Ordnungsamt, Polizei und Krankenhäuser vor große Herausforderungen
Feuerwerk mit Böllern und Raketen gehört für viele Menschen zum Silvesterabend dazu. Gleichzeitig stellt der Jahreswechsel Feuerwehr, Ordnungsamt, Polizei und Krankenhäuser Jahr für Jahr vor große Herausforderungen. Die Hospitäler sind derzeit aufgrund der hohen Krankenzahlen bereits sehr stark ausgelastet. Die Feinstaub- und damit Gesundheitsbelastung ist an Silvester hoch wie sonst nie. Haus- wie Wildtiere werden besonderem Stress ausgesetzt, Stadt und Umwelt durch Berge an Müll verschmutzt.
Das Abbrennen von Feuerwerk zum Jahreswechsel ist in Deutschland grundsätzlich gesetzlich erlaubt. Insofern ist es eine persönliche Entscheidung jedes und jeder Einzelnen, ob man von Feuerwerk Gebrauch macht oder nicht. Aufgrund der vielen negativen Auswirkungen, die für Mensch, Tier und Umwelt mit Böllern und Raketen einhergehen, möchte die Stadt Kassel dafür werben, auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu verzichten. Für die Zukunft prüft die Stadt attraktive Alternativen zu privaten Böllern und Raketen.
Keine Böller und Raketen in der Nähe von Krankenhäusern und historischer Gebäude
Die erste Verordnung zum Sprengstoff-Gesetz erlaubt in §23 privates Feuerwerk für Volljährige am 31. Dezember und 1. Januar. Diese grundsätzliche Erlaubnis gilt jedoch nicht an bestimmten Orten. Untersagt ist Feuerwerk
- in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Museen, Kindern- und Altersheimen (Lärm-, Umwelt- und Emissionsschutz),
- in der Nähe von besonders brandempfindlichen Gebäuden, wie Fachwerkhäusern (Brandschutz),
- in Natur- und Landschaftsschutzgebieten (Umweltschutz).
auf Flächen des Hessen Kassel Heritage wie den historischen Parks Karlsaue und Bergpark Wilhelmshöhe.
Der Bergpark Wilhelmshöhe als UNESCO-Welterbe, die Karlsaue und auch die Museen des Hessen Kassel Heritage im Stadtgebiet werden zu Silvester erneut viele Menschen von nah und fern anziehen. Zum Schutz dieses kulturellen Erbes appelliert das Hessen Kassel Heritage an alle Besucherinnen und Besucher auf Feuerwerk, vor allem in der Nähe der historischen Gebäude, zu verzichten und Müll wieder mit nach Hause zu nehmen.
Dach der Grimmwelt ist gesperrt
Ein Hinweis an die Kasselerinnen und Kasseler, die geplant hatten, den Jahreswechsel auf dem Dach der Grimmwelt zu erleben: Wie in den Vorjahren ist aus Sicherheitsgründen der Zutritt zur Dachterrasse des Museums nicht möglich, ein Sicherheitsdienst wird zur Einhaltung der Maßnahme eingesetzt.
Abgebranntes Feuerwerk im Restmüll entsorgen
Damit der Feuerwerksmüll nicht auf der Straße festfriert oder anhaftet, bitten die Stadtreiniger Kassel um Unterstützung. Vollständig ausgekühlte Reste des Feuerwerks und insbesondere die Feuerwerksbatterien sind in der Restmülltonne selbst zu entsorgen. Abgebrannte Feuerwerkskörper enthalten diverse Chemikalien. Diese könnten durch Regen- und Schmelzwasser weggespült werden und dadurch Boden und Gewässer verschmutzen, weswegen eine zeitnahe Entsorgung wichtig ist.
Wer Tiere liebt, verzichten auf das Feuerwerk zum Jahreswechsel
Aufgrund der massiven Reizerfahrung fürchtet sich sogar manch schussfester Hund oder Tiere, die sich bei Gewitter nicht ängstigen. Tierhalter können Vorkehrungen treffen, damit ihre Tiere gut ins neue Jahr kommen. Amtstierärztin Dr. Regina Emrich vom städtischen Amt Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit rät: „Hunde sollten in bewohnten Gebieten vorübergehend nur angeleint ausgeführt werden, denn verfrühte Kracher könnten sie in panischem Schrecken davonlaufen lassen. Der ausgedehnte Spaziergang kann bereits früh am Tag in der Natur erfolgen. Und Katzen mit Freigang sollten an Silvester unbedingt rechtzeitig im Haus behalten werden“.
Kennzeichnung und Registrierung geben Sicherheit
Tierhalter sollten unbedingt darauf achten, dass ihr Tier gekennzeichnet und bei einschlägigen Tierregistern wie Tasso e. V. oder FINDEFIX registriert ist. Nur so können Vierbeiner und Halter bzw. Halterin im Fall der Fälle schnell wieder zusammengeführt werden. Laut der städtischen Katzenschutzverordnung dürfen Katzen ohnehin nur Freigang erhalten, wenn sie kastriert, gekennzeichnet und registriert sind.
Am Silvesterabend selbst sollten Türen und Fenster zur Abschottung geschlossen sein, gegebenenfalls können auch Rollos heruntergelassen werden, um den Lärm und das Blitzgewitter ein wenig zu dämpfen. Idealerweise sollte für Hunde, Katzen, Vögel, Meerschweinchen und andere Kleintiere ein ruhiger Platz in einem straßenabseitigen Raum geschaffen werden. Vogel- und Kleintierkäfige sollten dabei weit vom Fenster entfernt stehen und zusätzlich durch ein großes Tuch abgedeckt werden. Laufendes Radio oder Fernsehen kann als gewohnte Geräuschkulisse unterstützen. Hunde keinesfalls um Mitternacht mit nach Draußen nehmen.
Beruhigungsmittel sollten ausschließlich in Absprache mit der behandelnden Tierärztin und nur besonders ängstlichen Tieren verabreicht werden. Meist reicht es schon, wenn eine vertraute Bezugsperson am Silvesterabend bei den Tieren bleibt und ihnen durch einen unbekümmerten und gelassenen Umgang, Sicherheit vermittelt. Gut gemeinter Trost des Tieres schenkt jedoch Aufmerksamkeit und wirkt ungewollt lobend und somit verstärkend.
Ein Böllern in der Nähe von Tierweiden sollte tabu sein: Bei Rindern, Schafen und v. a. Pferden besteht die Gefahr, dass sie in Panik geraten und ausbrechen oder sich bei Fluchtversuchen schwer verletzen. Weidetiere sollten daher vorsorglich im Stall untergebracht werden. Bei Fragen zu artgerechter Tierhaltung und der Meldung tierschutzwidrig gehaltener Tiere steht das Amt Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit der Stadt Kassel telefonisch unter 0561/ 787-3336 oder per E-Mail unter veterinaerkasselde zur Verfügung.