„Um die Ansprüche auf Leistungen der Eingliederungshilfe verwirklicht zu bekommen, stehen junge Menschen und ihre Familien meist vor große Schwierigkeiten. Unter dem Motto ‚Du brauchst Hilfe? – Wir lotsen dich!‘ bringen die Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen Betroffene durch den ‚Zuständigkeitsdschungel‘ der verschiedenen Sozialgesetzbücher“, erläutert Bürgermeisterin Nicole Maisch den Service des Jugendamtes. „Mögliche Beratungsthemen sind beispielsweise die medizinische Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben, Teilhabe an Bildung sowie die soziale Teilhabe.“ Jugendamtsleiterin Judith Osterbrink ergänzt: „Sowohl die Unterstützung bei Anträgen, als auch die Begleitung im weiteren Prozess wie Termine mit Krankenkassen und ähnlichem ist möglich. Die Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen setzen sich dafür ein, dass der festgestellte individuelle Teilhabe‐ und Unterstützungsbedarf umgesetzt wird. Des Weiteren informieren sie über Teilhabe‐ und Unterstützungsangebote aus unserer Region.“
Die Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen haben gemäß Paragraph 10 b Sozialgesetzbuch (SGB) VIII zwei Aufgaben:
- Das Begleiten und Unterstützen junger Menschen mit (drohender) Behinderung, sowie deren Mütter, Väter, Personensorge‐ und Erziehungsberechtigte bei der Antragstellung, Verfolgung und Wahrnehmung von Leistungen der Eingliederungshilfe mit Wohnsitz in der Stadt Kassel.
- Sie unterstützen den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen, die in seiner Zuständigkeit liegen.
Die Begleitung und Unterstützung sind neutral, kostenfrei, unabhängig und vertraulich.
Wo gibt es diese Hilfe?
Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen des Jugendamtes der Stadt Kassel laden betroffene Eltern, Jugendliche und Kinder für Samstag, 8. Juni, von 9 bis 12 Uhr in das Jugendamt (Scheidemannplatz 1), ein, um das neue Unterstützungsangebot persönlich kennenzulernen. Jeweils um 9.15 Uhr, 10.15 Uhr und 11.15 Uhr gibt es einen kurzen Überblick über die Aufgaben der Verfahrenslotsinnen.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.