Stadt Kassel erlässt Katzenschutzverordnung

Künftig gilt für das Kasseler Stadtgebiet eine Katzenschutzverordnung. Sie tritt am 30. März 2019 in Kraft. Danach dürfen Katzenhalter nur kastrierten, gekennzeichneten und registrierten Tieren unkontrollierten freien Auslauf gewähren.

„Mit dem Inkrafttreten der städtischen Katzenschutzverordnung erhoffen wir uns langfristig eine Verbesserung des Gesundheitszustandes der frei lebenden Katzen, einen Rückgang ihrer Population und damit letztlich auch eine Entlastung der Tierheime und privater Tierschutzorganisationen“, erläutert Ordnungsdezernent Dirk Stochla.

Kennzeichnung und Kastration in Kleintierpraxis
Tierkennzeichnung und Kastration können Halter in jeder Kleintierpraxis nach Terminabsprache vornehmen lassen. Eine Kennzeichnung erfolgt durch Implantierung eines Mikrochips oder mittels Tätowierung. Die Registrierung kann bei einschlägigen Haustierregistern erfolgen.

Nachweise über Kastration und Registrierung sind aufzubewahren und auf Verlangen dem zuständigen Amt Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit vorzulegen. Dort können sich Bürgerinnen und Bürger auch für eine Beratung melden. Zu erreichen ist das Amt für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit unter Telefon 0561/787-3336, per E-Mail veterinaerkasselde oder vor Ort Stegerwaldstraße 26A, 34123 Kassel.

Etwa 2.500 Streunerkatzen in Kassel
Schätzungen zufolge leben in der Stadt Kassel 2.500 sogenannte Streunerkatzen. Hierbei handelt es sich um ursprünglich entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Hauskatzen, deren verwilderte Nachkommen in Kolonien auf verlassenen Grundstücken, Kleingartenanlagen, Friedhöfen und Campingplätzen leben.

Katzen sind seit 10.000 Jahren Haus- und keine Wildtiere und daher nicht an ein Leben ohne menschliche Unterstützung angepasst. In der Regel ist keine adäquate Nahrung geschweige denn tierärztliche Versorgung oder Gesundheitsvorsorge gegeben. Und so führt diese Lebensform zu erheblichen Schmerzen, Leiden und Schäden durch Auszehrung, Krankheit und Tod der Tiere. Das Ausmaß steigt mit zunehmender Populationsdichte.

Katzenleid nachhaltig und tierschutzgerecht eindämmen
Ein Kernproblem, das permanent zur Verschlimmerung dieses Katzenelends beiträgt, ist zweifelsfrei die unkontrollierte Vermehrung der Tiere. Das nachhaltige und tierschutzgerechte Mittel zur Eindämmung des Katzenleids ist daher das Verbot des unkontrollierten Auslaufs fortpflanzungsfähiger Hauskatzen sowie die Kennzeichnung und Registrierung der Freigänger.

Die Zahl der gehaltenen Katzen kann nur geschätzt werden, da es in der Stadt Kassel keine allgemeine Registrierungspflicht gibt. Es kann von ungefähr 5.000 gehaltenen Freigängern im Stadtgebiet ausgegangen werden. Reine Wohnungskatzen sind von der Verordnung nicht betroffen.

Ordnungsdezernent Stochla betont, dass die Katzenschutzverordnung einen starken Appellcharakter habe. Bei Katzenhaltern, die entgegen der Verordnung fortpflanzungsfähigen Tieren unkontrollierten Auslauf ermöglichen, werde zunächst Überzeugungsarbeit geleistet. Erst in nächster Instanz würde die Einhaltung der Verordnung unter Androhung eines Zwangsgeldes angeordnet. Sollten Tierhalter der Anordnung nicht Folge leisten, werde ein Zwangsgeld festgesetzt, das bei 250 Euro pro Katze liegt.

Pressekontakt: documenta-Stadt Kassel, Claas Michaelis

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